Hi,
eine Herausgabepflicht bestünde dann, wenn sich der Eigentümer bei Dir meldet und sein Eigentum herausverlangt bzw. wenn sich die Polizei meldet.
Ansonsten sehe ich aus strafrechtlicher Sicht keinen Anknüpfungspunkt, weshalb man Dir einen Strick drehen könnte, wenn Du im Moment die Sachen behälst und nichts weiter machst.
Mangels Garantenposition dürfte da nichts auf Dich zukommen.
Sicherheits- und Gewissenshalber würde ich aber trotzdem den Weg zur Polizei einschlagen, um Scherereien aus dem Weg zu gehen.
Gruß,
Loyo