Rechtslage bei geklauter Elektronik

  • Hi,
    eine Herausgabepflicht bestünde dann, wenn sich der Eigentümer bei Dir meldet und sein Eigentum herausverlangt bzw. wenn sich die Polizei meldet.
    Ansonsten sehe ich aus strafrechtlicher Sicht keinen Anknüpfungspunkt, weshalb man Dir einen Strick drehen könnte, wenn Du im Moment die Sachen behälst und nichts weiter machst.
    Mangels Garantenposition dürfte da nichts auf Dich zukommen.
    Sicherheits- und Gewissenshalber würde ich aber trotzdem den Weg zur Polizei einschlagen, um Scherereien aus dem Weg zu gehen.


    Gruß,
    Loyo

  • Zitat

    Original geschrieben von DeusExMachina Absatz 2 2. sagt ja aus, dass Strafbarkeit nur vorliegt, wenn Du die (illegale) Herkunft der Sache gekannt hast, als Du sie bekomen hast - dem war ja aber nicht der Fall.

    Aber dies nachzuweisen, dürfte ja schwer bis unmöglich werden - oder würde da xcommunicas Aussage reichen? Oder wer muss da den Beweis bringen, dass er davon gewusst hat? Der Kläger?

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Zitat

    Original geschrieben von Dexter
    Irgendwann hat dann die Polizei bei mir angeklingelt, und nach Aushändigung des Gerätes gefragt. Habe ich natürlich sofort rausgegeben


    Hatten die Herren einen Durchsuchungsbefehl dabei?

    Zitat

    Das Heftigste: Ich, bekennender Elektro/Hifi Freak, hatte natürlich diverse Sachen in meinem Zimmer stehen. Nun wollte die Herren in Grün von jedem Gerät eine Quittung sehen, sonst hätten sie es auch einfach auf Verdacht erstmal mit einsacken können.


    Na so gehts ja nun schon mal gleich gar nicht. Es ist immernoch so, dass DIE DIR beweisen müssen, dass Du die Sachen geklaut hast bzw. es sich um Hehlerware handelt, und nicht umgekehrt DU beweisen musst, dass dies nicht der Fall ist.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace
    Aber dies nachzuweisen, dürfte ja schwer bis unmöglich werden - oder würde da xcommunicas Aussage reichen? Oder wer muss da den Beweis bringen, dass er davon gewusst hat? Der Kläger?


    Im Strafrecht gibt es keinen Kläger, nur Beschuldigte / Angeklagte und die Strafverfolgungsbehörden (okay, und Nebenkläger, deren Bedeutung aber zu vernachlässigen ist). Und selbstredend muß Dir bewiesen werden, dass der Straftatbestand vorliegt, nicht umgekehrt.


    Es gibt in manchen Fallkonstellationen zwar einen "Beweis des ersten Anscheins", der bei Vorliegen gewisser Umstände Dir auferlegt, diesen Anscheinsbeweis zu entkräften (was dann u.U. so aussieht, als müßte man seine Unschuld beweisen, technisch ist das aber nicht so).


    @BB: Bei Dexter wäre es wohl auch eher so gewesen, dass die Jungs in Grün die Sachen nur zur Sicherstellung von Beweismaterial mitgenommen hätten - was ja nicht heißt dass er das Eigentum darqan verloren hätte.

    Die Mehrheit? Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn, Verstand ist stets bei wen'gen nur gewesen. Bekümmert sich ums Ganze, wer nichts hat? Hat der Bettler eine Freiheit, eine Wahl? Er muss dem Mächtigen, der ihn bezahlt, um Brot und Stiefel seine Stimm verkaufen. Man soll die Stimmen wägen und ncht zählen; Der Staat muss untergehn, früh oder spät, wo Mehrheit siegt und Unverstand entscheidet.
    (Friedrich Schiller, Demetrius)

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Hatten die Herren einen Durchsuchungsbefehl dabei?


    Wozu? Für das "Anklingeln" an der Haustür benötigt man noch keinen. ;)

    Lieber Fernsehsüchtig als Radioaktiv!

  • Zitat

    Original geschrieben von BlackSektor
    Richtig ist erstmals an einer geklauten Ware erwirbt man lediglich besitz nicht Eigentum.


    Das ist so nicht richtig. Auch an gestohlenen Sachen kann man gutgläubig Eigentum erwerben, sofern diese weder dem Eigentümer als unmittelbarem Besitzer noch einem unmittelbaren Besitzer als Besitzmittler des Eigentümers gestohlen wurden.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Was Du nicht tun darfst ist, es verkaufen


    Wie sieht es denn aus wenn man das Gerät bereits verkauft hatte, im Glauben es sei normal erworben, aber dann später erfährt das verkaufte Gerät war geklaut. Hat man sich hier Strafbar gemacht und sollte das Geschäft rückgängig machen?

    xcommunica

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