Ganz kurz und ganz eilig: Es gibt doch eine Frist von 12 Monaten in denen der Vermieter eine Nachzahlung verlangen kann. Wie sieht es mit einer Erstattung für den Mieter aus?
Hintergrund: Wir lösen immer noch die Wohnung meiner Schwester auf. Einzug Mai 2003, die einzige Nebenkostenabrechung ist für das Jahr 2003. Dort wurden auf einer Kopie der Nebenkostenabrechung der Hausverwaltung die umlagefähigen Beträge summiert und von den monatlichen Vorauszahlungen abgezogen - eindeutig sind aber die Kosten für 12 Monate berechnet während meine Schwester 2003 ja nur 8 Monate drin gewohnt hat. Die linke Bazille von Vermieterin (da sind noch andere Punkte...) behauptet nun die Frist ist verjährt und will das Geld nicht zurückzahlen. :mad: