Nimmst Du es dann in die Handy?
Untersagt ist die Benutzung, wenn man es in die Hand nimmt. Ich verstehe die Aufregung nicht, es war klar, dass so entschieden werden MUSS bei diesem Gesetzeswortlaut. Nicht umsonst bestehen Gesetze des öfteren aus mehreren Satzteilen, die man alle lesen sollte. ![]()
Ich denke schon, dass man von außen sieht, ob man ein Handy benutzt oder nur, wie eine Sonnenbrille, wegräumt. Wer darauf herumtippelt und ständig drauf schaut bzw. in Richtung Fußraum schielt (SMS) oder es am Ohr oder vor sein Gesicht hält, wird es eindeutig benutzen. Wer es weglegt, wird das ohne ausgiebiges hinzuschauen bewerkstelligen können.
Die Strafe ist aber noch immer zu niedrig, solange sich in jedem dritten oder fünften Auto ein eindeutiger Benutzer finden läßt.
Und mit der FSE ist es so eine Sache, was macht es für einen Unterschied, wenn ich beim Fahren auf der FSE herumdrücke (ohne das Gerät in der Hand zu haben), um den gewünschten Eintrag im Telefonbuch zu finden, ob ich dabei das Teil in der Hand halte oder nicht? Abgelenkt bin ich wegen des Suchens auf dem Display und nicht, weil ich etwas in der Hand halte oder nicht. Die Regelung ist daher meiner Meinung nach ziemlicher Unfug.