Mitarbeiteraktien und Insolvenz - Dringend!

  • Hallo,


    mal eine grundsätzliche Frage.


    Vorab: mich interessiert es nicht, wie man im beschriebenen Fall möglichst viel Geld wiederbekommen kann sondern die grundsätzliche Vorgehensweise.



    Eine nicht an der Börse notierte Aktiengesellschaft, die zu einem gewissen Teil Mitarbeiteraktien herausgegeben hat, beantragt Insolvenz.


    Was passiert nun mit dem Geld, das die Mitarbeiter investiert haben in folgenden Fällen:


    a) Der Konkurs wird mangels Masse eingestellt.


    b) Der Insolvenzverwalter ist in der Lage, einen neuen Investor zu finden, der den Betrieb saniert.


    c) Das Unternehmen wird als Ganzes versteigert/verkauft und in einen anderen Konzern integriert. Muss der Investor hier mindestens das gesamte Kapital der AG als Kaufpreis aufbringen oder ist auch weniger möglich.


    d) Das Unternehmen wird geschlossen und die Insolvenzmasse (Hardware, Möbel, Kundenstamm) wird versteigert. Die Summe liegt 50% unter dem Kapital aus den Aktien.



    Es wäre wirklich wichtig für mich, eine Antwort auf diese Fragen zu erhalten. Eventuell habt ihr auch einen Link, der das Ganze für einen relativen Laien erklärt.
    Für weitere Szenarien, was nach einer Insolvenz passiert wäre ich ebenfalls dankbar.


    Es gibt doch sicher ein paar Wirtschaftsstudenten hier, die mir weiterhelfen können, oder?


    Vielen Dank schon einmal.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Zu a) und c) hab ich ne Antwort.


    a) Der Konzern ist nix wert und Du hast einen Anteil an diesem Nix. Ist nix, macht nix, bleibt nix. Ein Teil von Null ist Null. :)


    c) Auch weniger ist möglich, z.B. ein symbolischer Euro.

  • Re: Mitarbeiteraktien und Insolvenz - Dringend!


    > die grundsätzliche Vorgehensweise.


    > (...) Aktiengesellschaft, (...) Insolvenz.
    > Was passiert mit dem Geld, das die Mitarbeiter investiert haben


    Im Grundsatz ist die AG eine AG. Die Börsennotierung bringt einige interessante Vorgehensweisen in Bezug auf Bilanzierungsrichtlinien etc. mit sich, im Grunde ändert sich da aber nichts. Ein Aktionär ist ein Anteilseigner.


    > Der Konkurs wird mangels Masse eingestellt


    Die AG ist faktisch zahlungsunfähig. In DE ist es, wenn ich das korrekt erinnere so, dass in diesem Fall (keine Aktiva) so ist, dass die Gesellschaft von Amts wegen gelöscht wird, d.h. Deine Anteile verfallen ersatzlos, weil die Gesellschaft nicht mehr existiert.


    > Der Insolvenzverwalter ist in der Lage, einen neuen Investor
    > zu finden, der den Betrieb saniert


    Je nach Land unterschiedlich. Der Investor wird ein Übernahmeangebot unterbreiten, das Du annehmen (oder auch nicht) kannst.


    Wenn der Investor genügend Anteile zusammenbekommt, 'gehört' ihm die Bude, und er kann/wird investieren, was dazu führen kann, dass Deine (nicht verkauften) Anteile wieder im Wert steigen.


    > Das Unternehmen wird als Ganzes versteigert/verkauft


    Da müssen die Aktionäre aber in Mehrheit zustimmen. Und Dir muss ein Angebot für eine Anteile unterbreitet werden.


    > Muss der Investor hier mindestens das gesamte Kapital
    > der AG als Kaufpreis aufbringen


    Nein. Wenn er Dir 50ct/Aktie anbietet, und Du annimmst, dann ist das verkauft.


    > Das Unternehmen wird geschlossen und die Insolvenzmasse
    > (Hardware, Möbel, Kundenstamm) wird versteigert.
    > Die Summe liegt 50% unter dem Kapital aus den Aktien.


    Rein rechnerisch entfallen bei Löschung des Unternehmens die verbleibenden Aktiva auf die Aktionäre, in entsprechenden Anteilen.


    Du könntest, technisch gesehen, auch einen Monitor zum Buchwert erhalten, wenn Deine Anteile ausreichen.


    > Es wäre wirklich wichtig für mich, eine Antwort auf diese Fragen
    > zu erhalten


    Hier gilt: IANAL. AG- und Konkursrecht lese ich auch nur bei Bedarf nach. Wenns wirklich um Geld geht, würde ich mal eine der zutreffenden *.recht-Newsgroups aufsuchen oder eben einen Rechtsanwalt.


    > Für weitere Szenarien, was nach einer Insolvenz passiert
    > wäre ich ebenfalls dankbar.


    Ich habe vor Jahren mal für wenige USD-Cents pro Aktie Iridium gekauft, nur so aus Spass und Spekulationslust. Die waren dann insolvent, wurden aber dann doch noch von einem Investor saniert. Das Übernahmeangebot habe ich abgelehnt, und jetzt sind meine Aktien wieder im Handel, und 20 USDct wert. Nunja... ;)


    N.

  • Danke schonmal für die Infos. Falls noch jemandem etwas einfällt: bitte posten, ist wirklich wichtig.


    nobbi: Bzgl. des Verkaufs der Aktien an den neuen Interessenten. Es sind explizit Aktien ohne Stimmrecht diese Mitarbeiteraktien. Muss man da überhaupt gefragt werden oder kann der Käufer einfach einen beliebigen Betrag an die Mitarbeiter auszahlen? Der Ausgabepreis war 1 €. Wenn das Unternehmen übernommen wird, wonach richtet sich dann der Kurs der Aktie. Und wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, muss er dann zum 1€-Kurs ausgezahlt werden?
    Soweit ich weiß, gibt es für Mitarbeiteraktien auch gewisse gesetzliche Richtlinien, an denen sich die Vertragsbedingungen des jeweiligen Unternehmens für Mitarbeiteraktien orientieren.
    Vielleicht kennt sich jemand explizit damit aus?? Oder weiß, in welchem Gesetzestext/Kommentar ich im Netz Infos dazu finden kann??

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • > Es sind explizit Aktien ohne Stimmrecht diese Mitarbeiteraktien.
    > Muss man da überhaupt gefragt werden


    Naja, die Aktien GEHÖREN Dir ja. Sie Dir einfach wegzunehmen, oder Dich abzufinden, ist nicht so ganz einfach. Dazu müsste dann schon ein entsprechender Vertrag existieren (vielleicht als Bestandteil des Arbeitsvertrags), oder es müsste ein entsprechnder Beschluss der Hauptversammlung existieren.


    > oder kann der Käufer einfach einen beliebigen Betrag
    > an die Mitarbeiter auszahlen?


    Ich denke nicht.


    > Der Ausgabepreis war 1 €. Wenn das Unternehmen
    > übernommen wird, wonach richtet sich dann der Kurs der Aktie.


    Der Kurs bestimmt sich, wie meistens, nach Angebot und Nachfrage. Es ist IMO sehr schwer, einen Zwangsverkauf durchzusetzen.


    > Und wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, muss er
    > dann zum 1€-Kurs ausgezahlt werden?


    Das müsste im Arbeitsvertrag oder einem Zusatz dazu geregelt sein.


    N.

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