Hallo,
zur Vorgeschichte: Ich studiere seit Oktober an der Uni Münster und habe damals, Anfang Oktober mein BAföG beantragt. Seitdem wollten die immer wieder etliche Nachweise und Angaben von mir, hauptsächlich das Einkommen meines Vaters aus 2003 betreffend. Nachdem ich das Studentenwerk Anfang November bzgl. meines Vaters endlich "zufriedenstellen" konnte, wollten Sie dann plötzlich die Einkommensverhältnisse meiner Mutter aus 2003 nachgewiesen haben, obwohl Sie im ursprünglichen Antrag den Abschnitt unterschrieben hatte, nachdem sie keine Angaben zu ihrem Einkommen machen brauche, da mein Vater ja schon Angaben gemacht hatte und sie eh nichts verdient. Aber das ist auch zweitrangig.
Jedenfalls antwortete ich, dass sie in dem Jahr von Arbeitslosenhilfe gelebt hat, worauf dann von mir der Nachweis der Arbetislosenhilfe sowie eine Einkommenserklärung für 2003 von meiner Mutter von mir gefordert wurde. Da meine Mutter in Köln wohnt und den Nachweis erst beantragen musste (da sie ihn nicht mehr hatte), rief ich bei meiner zuständigen Sachbearbeiterin an und teilte ihr mit, dass ich das bis zur gesetzten, bzw. einmal schon von ihr verlängerten Frist zum 23.11.2005 nicht einhalten könne, worauf sie mir telefonisch zusicherte, sie werde die Frist dann bis 1.12.2005 verlängern.
Soweit, so gut. Heute fand ich ein Schreiben in meinem Briefkasten, wonach mein Antrag abgelehnt wird, da ich die angeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist eingereicht hätte und somit meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sei. Nun hat sie mir am Telefon doch gesagt, dass die frist verlängert wird (das war Anfang der Woche)? :confused:
Kann es tatsächlich sein, dass sie mir da am Telefon nur Blödsinn erzählt hat und böswillig die Frist hat verstreichen lassen? Oder wie kann das passieren? So eine Fristverlängerung vergisst man doch nicht einfach einzutragen, oder doch?
Meine Mutter hat den Nachweis schon diese Woche beantragt, müsste kommende Woche, also in ein paar Tagen, fertig sein.
Was kann man nun tun? Habe der Sachbearbeiterin erstmal eine Email geschrieben, da telefonisch am Samstag niemand zu erreichen ist, werde wohl Montag morgen zusätzlich noch dort vorbeischauen, aber die Fristverlängerung kann ich ja garnicht beweisen - was für Möglichkeiten habe ich denn dann, wenn sie nun behauptet, sie hätte dies nie am Telefon gesagt?
Kann man notfalls dagegen klagen?
Hoffe, ihr wisst da weiter, würde mich über eure Hilfe freuen.
Gruß,
Azad