Studentenwerk lehnt BAföG-Antrag zu Unrecht ab, was tun?

  • Hallo,


    zur Vorgeschichte: Ich studiere seit Oktober an der Uni Münster und habe damals, Anfang Oktober mein BAföG beantragt. Seitdem wollten die immer wieder etliche Nachweise und Angaben von mir, hauptsächlich das Einkommen meines Vaters aus 2003 betreffend. Nachdem ich das Studentenwerk Anfang November bzgl. meines Vaters endlich "zufriedenstellen" konnte, wollten Sie dann plötzlich die Einkommensverhältnisse meiner Mutter aus 2003 nachgewiesen haben, obwohl Sie im ursprünglichen Antrag den Abschnitt unterschrieben hatte, nachdem sie keine Angaben zu ihrem Einkommen machen brauche, da mein Vater ja schon Angaben gemacht hatte und sie eh nichts verdient. Aber das ist auch zweitrangig.
    Jedenfalls antwortete ich, dass sie in dem Jahr von Arbeitslosenhilfe gelebt hat, worauf dann von mir der Nachweis der Arbetislosenhilfe sowie eine Einkommenserklärung für 2003 von meiner Mutter von mir gefordert wurde. Da meine Mutter in Köln wohnt und den Nachweis erst beantragen musste (da sie ihn nicht mehr hatte), rief ich bei meiner zuständigen Sachbearbeiterin an und teilte ihr mit, dass ich das bis zur gesetzten, bzw. einmal schon von ihr verlängerten Frist zum 23.11.2005 nicht einhalten könne, worauf sie mir telefonisch zusicherte, sie werde die Frist dann bis 1.12.2005 verlängern.


    Soweit, so gut. Heute fand ich ein Schreiben in meinem Briefkasten, wonach mein Antrag abgelehnt wird, da ich die angeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist eingereicht hätte und somit meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sei. Nun hat sie mir am Telefon doch gesagt, dass die frist verlängert wird (das war Anfang der Woche)? :confused:
    Kann es tatsächlich sein, dass sie mir da am Telefon nur Blödsinn erzählt hat und böswillig die Frist hat verstreichen lassen? Oder wie kann das passieren? So eine Fristverlängerung vergisst man doch nicht einfach einzutragen, oder doch?
    Meine Mutter hat den Nachweis schon diese Woche beantragt, müsste kommende Woche, also in ein paar Tagen, fertig sein.


    Was kann man nun tun? Habe der Sachbearbeiterin erstmal eine Email geschrieben, da telefonisch am Samstag niemand zu erreichen ist, werde wohl Montag morgen zusätzlich noch dort vorbeischauen, aber die Fristverlängerung kann ich ja garnicht beweisen - was für Möglichkeiten habe ich denn dann, wenn sie nun behauptet, sie hätte dies nie am Telefon gesagt?
    Kann man notfalls dagegen klagen?



    Hoffe, ihr wisst da weiter, würde mich über eure Hilfe freuen.


    Gruß,


    Azad

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  • Widerspruch mit der Begründung einlegen, dass dir telefonisch eine Fristverlängerung zugesagt wurde und dann möglichst schnell die geforderten Unterlagen nachreichen. Ein paar Sätze dazu, warum es so lange gedauert hat, könnten nicht schaden. Zusätzlich wenn alle Stränge reißen auf das Ermessen im § 67 SGB I (Erstes Buch Sozialgesetzbuch) und § 27 SGB X (Zehntes Buch Sozialgesetzbuch) hinweisen.


    Böswillig werden Zusagen sicherlich nicht vergessen, sondern es kann sein, dass deine Sachbearbeiterin krank oder kurzzeitig im Urlaub war und keinen Vermerk in der Akte über die vereinbarte Fristverlängerung aufgenommen hat. Die Vertretung hat dann den Ablehnungsbescheid rausgejagt.


    BTW solltest du keinen Erfolg haben, heißt das nicht, dass du kein Bafög bekommen kannst, sondern dass nur dein damaliger Antrag abgelehnt wurde. Du kannst dann also jederzeit einen neuen stellen, bekommst aber leider auch erst ab dann Kohle! Obwohl man auch nochmal auf § 44 SGB X hinweisen könnte.

  • Hallo,


    warst schon mal im Referat für Sozialpolititk des Asta und hast dich erkundigt ? Eventuell haben die für solche Fälle auch eine kostenlose Rechtsberatung organisiert, die Dich unterstützen könnte.


    Gruß,


    Matthias

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  • Zitat

    Original geschrieben von wrywindfall
    Böswillig werden Zusagen sicherlich nicht vergessen, sondern es kann sein, dass deine Sachbearbeiterin krank oder kurzzeitig im Urlaub war und keinen Vermerk in der Akte über die vereinbarte Fristverlängerung aufgenommen hat. Die Vertretung hat dann den Ablehnungsbescheid rausgejagt.


    BTW solltest du keinen Erfolg haben, heißt das nicht, dass du kein Bafög bekommen kannst, sondern dass nur dein damaliger Antrag abgelehnt wurde. Du kannst dann also jederzeit einen neuen stellen, bekommst aber leider auch erst ab dann Kohle! Obwohl man auch nochmal auf § 44 SGB X hinweisen könnte.

    Ich hoffe mal, dass sie krank war o.Ä. und den Vermerk vergessen hat - allerdings ist das Schreiben ebenfalls von ihr, sie hätte es ja wohl selber wissen müssen, wenn sie mir die Ablehnung selbst schreibt?


    Ein neuer Antrag wäre wirklich suboptimal, dadurch gingen mir ja 2x BAföG durch die Lappen, und ich kann mich jetzt schon seit Oktober kaum über Wasser halten. Hoffentlich klappt das noch irgendwie.


    Vom Referat für Sozialpolititk des Asta wusste ich nichts, werde da ggfs. mal nachfragen, falls es da eine Unterstützung gibt.

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  • Bei finanziellen Problemen könntest Du in deiner Situation beim AStA wahrscheinlich auch ein zinsloses Sozialdarlehn erhalten. click

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  • Zitat

    Original geschrieben von DrMac
    Bei finanziellen Problemen könntest Du in deiner Situation beim AStA wahrscheinlich auch ein zinsloses Sozialdarlehn erhalten. click

    Danke! Ich wusste garnicht, dass es so etwas gibt - dachte es bestehe höchstens die Möglichkeit, sich das BAföG schonmal zahlen zu lassen, auch wenn der Antrag nicht durch ist - aber selbst das hat man mir scheinbar nicht gewährt - und dabei bin ich darauf angewiesen, meine Eltern verdienen kaum etwas und ich selbst ja auch nicht.


    Ist so ein Darlehnen denn auch an so viele Bedingungen und Bürokratie gebunden, oder geht das einfacher? Das BAföG verfehlt ja in einer Notsituation wie meiner völlig seinen Zweck, wenn sich die Sachbearbeiter so sehr anstellen. :rolleyes:

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  • In meiner Zeit als AStA Mitarbeiter an der Uni Bielefeld wurde die Vergabe sehr unbürokratisch geregelt. Ich nehme an es reicht aus, wenn Du für die Beantragung den Briefwechsel mit dem Bafögamt und einen aktuellen Kontoauszug mitbringst .

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  • Zitat

    Original geschrieben von DrMac
    In meiner Zeit als AStA Mitarbeiter an der Uni Bielefeld wurde die Vergabe sehr unbürokratisch geregelt. Ich nehme an es reicht aus, wenn Du für die Beantragung den Briefwechsel mit dem Bafögamt und einen aktuellen Kontoauszug mitbringst .

    Hm, das wäre wirklich klasse, da es ohne Geld doch recht schwer ist. ;) Danke für den Tipp diesbezüglich, werde ich gleich mal am Montag wahrnehmen, das löst zwar das BAföG-Problem nicht, aber wenigstens muss ich mir dann nicht jeden Tag die Frage stellen, wie ich mir Essen, Trinken und die nächste Miete (ganz abgesehen von anderen Ausgaben) leisten soll. :top:

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  • bei uns ist es so, das, wenn der Antrag einmal gestellt wurde, der Antrag nicht abgelehnt wird, bis alle Unterlagen eintreffen, der Anspruch nicht verloren geht, bzw. erst nach einem langem Zeitraum.
    Beispielsweise habe ich 9 Monate nach Antragsstellung die letzten Unterlagen eingereicht.
    Die Sinnhaftigkeit bzw. Bedürftigkeit erscheint da natürlich zweifelhaft :rolleyes:

  • Solch einen Thread am Wochenende zu starten, halte ich ehrlich gesagt für ziemlich sinnlos. Ein Telefongespräch am Montag sollte Klarheit bringen, wo in Deinem Fall das Problem liegt. Alles andere jetzt ist reine Spekulation und bringt absolut nichts.


    Was ich allerdings nicht verstehe: Ich glaube kaum, dass das Verstreichen der Frist zur Abgabe der fehlenden Unterlagen bewirkt, dass der ganze Antrag futsch ist, zumal Du ja anhand des Datums der fehlenden Unterlagen der Mutter wohl glaubhaft machen kannst, dass der benötigte Nachweis auch erst beantragt werden musste und somit ein früheres Einreichen der Unterlagen gar nicht möglich war.
    Somit wird das BAföG auch nachgezahlt, wenn gleich es natürlich ärgerlich ist, dass man wegen solch einer blöden Sache länger auf das Geld warten muss.

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