Eine schriftlich bestätigte vorl. Deckung in der Kasko gilt bis zur Annahme oder Ablehnung des Antrages.
Zur Zahlung des Erstbeitrages gilt die "erweiterte Einlösungsklausel":
ZitatLaut Versicherungsvertragsgesetz sind Sie als Versicherungsnehmer zunächst zu einer "Erstprämie" verpflichtet. Erst nach dieser Zahlung beginnt Ihr Versicherungsschutz.
Neben dieser "strengen" Einlösungsklausel gibt es die heutzutage üblichere erweiterte Einlösungsklausel. Danach beginnt der Versicherungsschutz bei unverzüglicher Einlösung des Versicherungsscheins.
Das bedeutet, wenn Sie Ihre Beiträge innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Police zahlen, gilt die Versicherung ab dem in der Police genannten Zeitpunkt. Wenn Sie sich also z.B. ab dem ersten Juli versichern, die Police am ersten August erhalten und dann bis 14. August den Beitrag bezahlen, gilt der Versicherungsschutz wie vereinbart ab dem 01. Juli