Geldkarte weg und Konto leergeräumt.Was nun?

  • ja die erste Zahlung ist ja auch erst am nächsten Tag durchgeführt worden (außer der 1000€ am Bankautomaten)-am Donnerstag um 11.00 Uhr
    - die Karte wurde am Mittwoch um 20.10 gesperrt. Wird dann auch die PIN gesperrt?

    bmw542 = Player
    Netzwerkbeziehungen sind durch Reziprozitäts- und Solidaritätsnormen gekennzeichnet, in denen moralische Verpflichtungen und nicht nur wirtschaftlich-strategische Handlungsmotivationen zum Ausdruck kommen.
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  • Zitat

    Original geschrieben von Player
    ja die erste Zahlung ist ja auch erst am nächsten Tag durchgeführt worden (außer der 1000€ am Bankautomaten)-am Donnerstag um 11.00 Uhr
    - die Karte wurde am Mittwoch um 20.10 gesperrt. Wird dann auch die PIN gesperrt?


    Eine PIN kann man nicht sperren. Die Karte wird ueberprueft - ist sie gesperrt, dann hilft auch die PIN nicht.


    greetz,
    autares

  • alles klar-danke!,
    werden sich die betrogenen Firmen bei der Mutter melden oder bei der Bank- und wie soll denn Ihre Mutter jetzt am besten vorgehen wenn sich die Gläubiger (Stüssgen, HL usw. ) melden?

    bmw542 = Player
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  • Zitat

    Original geschrieben von Player
    alles klar-danke!,
    werden sich die betrogenen Firmen bei der Mutter melden oder bei der Bank- und wie soll denn Ihre Mutter jetzt am besten vorgehen wenn sich die Gläubiger (Stüssgen, HL usw. ) melden?


    Vielleicht noch eine Ergänzung zum Vorgang selbst.


    Das Problem an der Sache ist, dass viele Händler keine Onlineverbindung zum Kreditinstitut haben und folglich nicht feststellen können, ob die Karte gesperrt ist. Deswegen werden die Abbuchungen in vielen Fällen für sehr lange Zeit trotz gesperrter Karte durchgeführt. Ab Sperrung der Karte haftest du aber nicht mehr. Das ist Risiko des Händlers, bzw. der Bank.
    Und das gilt, selbst wenn die alte Pin auf die Karte geschrieben war.


    In solchen Fällen gebe ich generell den Rat, das alte Konto abzumelden und ein neues zu eröffnen. Das ist deutlich bequemer, als die ganzen Scherereien, die sich teilweise über sehr lange Zeit erstrecken.


    Melden sich nun die Händler (halte ich für sehr wahrscheinlich!), mußt du (Quatsch, ich sehe gerade, es geht gar nicht um dich selbst), muß die Betroffene mitteilen, dass die Karte am XX.XX.XXXX gestohlen und am XX.XX.XXXX gesperrt wurde und sie damit für den entstandenen Schaden nicht aufkommen muß.


    Sie soll aber wirklich ernsthaft über ein neues Konto nachdenken.


    Gruß
    DaFunk

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


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  • Zitat

    Original geschrieben von DaFunk

    Und das gilt, selbst wenn die alte Pin auf die Karte geschrieben war.



    Sollte die PIN auf der karte stehen, haftet immer der Kertenbesitzer, egal ob gestohlen gemeldet oder nicht, ob vor der Meldung benutzt oder nach der Meldung - ist hier aber sowieso eine andere Sache.


    Der normale Ablauf ist so, dass die Haendler eine Anfrage an die Bank stellen um Adresse und Tel. Nummer des Besitzers zu erfahren. Normalerweise duerfen die banken die Adressen aus datenschutzrechtlichen Gruenden nicht weitergeben. Deshalb wird sich Deine bank hoechstwahrscheinlich melden. Ansonsten gibt es ein Formular in jeder Bank, in dem bestaetigt wird, dass die Karte als gestohlen gemeldet wurde (so ein Bankschreiben mit genauer Zeit der Meldung etc.) Das kannst Du dann an den haendler schicken.


    Ob die Eroeffnung eines neuen Kontos sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln. Wenn viele Abbuchungen etc. ueber das Konto laufen, macht es genauso viele Umstaende, allen moeglichen Leuten die neue Kontoverbindung mitzuteilen.


    greetz,
    autares


  • in der Brieftasche war angeblich auch ein kleiner Zettel mit der PIN-also nicht AUF der Karte-aber trotzdem :flop: -wer macht so was???


    Es ist besser ein neues Konto zu öffnen als täglich 10 Stornos durchzuführen. So werde ich Ihr es auch raten.

    bmw542 = Player
    Netzwerkbeziehungen sind durch Reziprozitäts- und Solidaritätsnormen gekennzeichnet, in denen moralische Verpflichtungen und nicht nur wirtschaftlich-strategische Handlungsmotivationen zum Ausdruck kommen.
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  • Zitat

    Original geschrieben von Player


    in der Brieftasche war angeblich auch ein kleiner Zettel mit der PIN-also nicht AUF der Karte-aber trotzdem :flop: -wer macht so was???


    Ist egal, "die PIN ist nach Erhalt zu vernichten" - hat sie damals mit unterschrieben....glaub mir, da ist sie nicht die Einzige, hab sowas schon dutzende Male erlebt...



    greetz,
    autares


    P.S.: Noch ein Guter: "Nein, meinen zweiten Schliessfachschluessel hab ich nicht. Den hab ich ins Schliessfach getan, damit ich den nicht verliere
    :D :D :D "

  • Zitat

    Original geschrieben von autares


    Ist egal, "die PIN ist nach Erhalt zu vernichten" - hat sie damals mit unterschrieben....glaub mir, da ist sie nicht die Einzige, hab sowas schon dutzende Male erlebt...


    "


    neee soll sie dann doch für alles haften was ab donnerstag bezahlt wurde-trotz der Sperrung am Mittwoch?

    bmw542 = Player
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  • Das ist das, was ich vorhin meinte: Die Bank muesste eigentlich fuer alles haften, was nach der Meldung noch abgebucht wird (bzw. ist das das Risiko des Haendlers). Da die Bank aber weiss, dass die PIN auf der Karte stand, sieht die Sache anders aus. Wenn ich mich richtig erinnere, ist die Bank dann zu so gut wie gar nichts mehr verpflichtet....


    greetz,
    autares

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    Wenn ich mich richtig erinnere, ist die Bank dann zu so gut wie gar nichts mehr verpflichtet....


    greetz,
    autares



    Zwischen Diebstahl und Sperrung der Karte haftet hier ganz klar die Geschädigte.


    Nach der Sperrung der Karte liegt aber, vorausgesetzt die Sperrung wurde korrekt durchgeführt, ein erhebliches Mitverschulden bei den Händlern vor, die, sofern sie Abbuchen wollen, nicht überprüft haben, ob die Karte gesperrt ist. Durch eine Onlineverbindung zur Bank hätten sie nämlich in Erfahrung bringen
    können, dass die Karte gesperrt ist. => zumindest Mitverschulden, wenn nicht sogar Alleinverschulden.


    Problematisch ist allerdings, dass jedenfalls ein Fall der groben Fahrlässigkeit vorliegt.

    Zitat

    Grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers kann insbesondere dann vorliegen, wenn
    - er den Kartenverlust der Bank oder dem Zentralen Sperrannahmedienst schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt hat,


    - die persönliche Geheimzahl auf der Karte vermerkt oder zusammen mit der ec-Karte verwahrt war (zum Beispiel im Originalbrief, in dem sie dem Karteninhaber mitgeteilt wurde),


    - die persönliche Geheimzahl einer anderen Person mitgeteilt wurde


    Die Höhe des jeweiligen Verschuldens müsste dann ggf. geprüft werden.


    Vielleicht dazu eine kurze Erklärung, was bei der Sperrung verhindert wird.

    Zitat

    Wenn sie eine Sperre veranlassen, dann wird verhindert, dass noch Transaktionen stattfinden können, und das sind in der Regel die Pin-basierten Transaktionen, sprich also alle Transaktionen an Geldautomaten und alle Transaktionen im sogenannten echten Electronic-Cash-Betrieb.



    Das größere Übel ist sicher die Bezahlung mit der im Thread beschriebenen Zahlung per Unterschrift. Der Dieb muß nur halbwegs begabt sein und schon kann er via Unterschrift bis zum Ende der Kartenlaufzeit (!!!) günstig einkaufen.
    Dieswe Weg kann nicht gesperrt werden.

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


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