Jetzt hab ich da mal ne frage. Laut gesetz hier in D ist es ja verboten während der fahrt das handy auch nur anzufassen, oder lieg ich da falsch?
Also, wenn ich mich von meinem handy ans ziel führen lasse, und irgenwas rumdrücken muss (kartenansicht ändern oder was weis ich..) ist das doch "verboten" oder? Wie soll man das denn sonst anstellen.
Also, ich hab jetz nicht irgendwie ein problem... es würde mich eben nur interessieren.
danke
Handy mit Navi erlaubt?
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Ja es reicht schon wenn ein Grüner sieht, dass Du das Handy nur in der Hand hälst. Musste neulich einer zahlen, weil er eigentlich (wie er sagte ...) nur die Uhrzeit ablesen wollte. Denen ist es dann auch egal, ob Du Deine Route nur ändern willst.
Habe mein Handy aber auch in einer Halterung und tippe kurz rauf, wenn ich etwas ändern will ! .... zumindest hat man dann das Handy nicht in der Hand ..... und am Armaturenbrett darf man ja auch am Radio etc herumspielen.
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ja, das gesetz find ich echt doof. ich darf rauchen, essen trinekn... und was weis ich alles. aber nicht mal das handy halten ist erlaubt, sei es nur, um es aus der hosentasche zu nehmen weil es drückt oder so (hab ein p910i, und das ist oft mal der fall auf langen autobahnfahrten)
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Ja habe das gleiche Handy ... aber wenn es in der Halterung ist und ich mit den Fingern darauf tippe ... kann mir eigentlich niemand!
Nicht zuviel Gedanken machen !
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ja, mir is es ja egal.. wie gesagt.. hat mich eben mal interessiert.
na dann.... -
Solange das Telefon fest mit dem Fahrzeug verbunden ist (sprich in einem Halter) ist die Benutzung erlaubt.
Gruß bungee1
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hätte das gericht entschieden, ja du darfst dein handy rausholen um auf die uhr zu sehen, oder weil es drückt,
hätten ab da alle argumentiert, als ich gerade auf die uhr sehen wollte klingelte das telefon und ich bin ausversehen auf den gespräch annehmen knopf gekommen, habe aber natürlich nicht telefoniert -
Zitat
Original geschrieben von No.Time
hätte das gericht entschieden, ja du darfst dein handy rausholen um auf die uhr zu sehen, oder weil es drückt,
hätten ab da alle argumentiert, als ich gerade auf die uhr sehen wollte klingelte das telefon und ich bin ausversehen auf den gespräch annehmen knopf gekommen, habe aber natürlich nicht telefoniertDas hält einen Polizeibeamten aber immer noch nicht davon ab eine Owi-Anzeige zu schreiben (1. aufgrund von grundsätzlichen Erwägungen und 2. weil damit immer noch der TB des § 23 Ia StVO erfüllt sein könnte).
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Zitat
§ 23 StVO
Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
Also, wie man sieht ist egal, ob das Ding festverbunden ist oder nicht. Sobald du das Ding in die Hand nehmen musst ist der Tatbestand erfüllt. Einzige Möglichkeit, dies zu umgehen, ist eine Halterung mit FSE und Bedienung, während sich das Gerät auch in dieser Halterung befindet.
Erst kürzlich wurde vom ADAC auf ein Gerichtsurteil hingewiesen, dass auch die Handybenutzung im Stau untersagt. Was ja auch logisch ist, sofern nicht, wie gesetzlich gefordert (siehe oben) der Motor aus ist und das Auto steht.
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