Reisekosten- höherer Tagessatz als nach Gesetzmöglich?

  • Hallo,


    ist es in Deutschland möglich, höhere Tagesätze ("Verpflegungsmehraufwendung") für Dienstreisen zu zahlen, als sie das Bundesreiskostengesetz vorsieht?


    Klar, zahlen ist immer möglich, aber es geht um die Steuerfreiheit.


    Da ich sehr viel auch im Ausland unterwegs bin und manchmal der Tagessatz nicht zum Essen reicht, will ich einen höheren Satz vereinbaren. Pauschal und für jedes Land gleich.


    Wie wird es so bei Euch gehandhabt?


    Danke


    E.F.

  • § 40 (2) Nr.4 EStG


    Bis zum doppelten kann gezahlt und mit 25% pauschal besteuert werden. Was darüber hinaus geht, muss regulär nach Lohnsteuerkarte versteuert werden.


    Gruß
    Thomas

  • Wobei sich das ständig ändern kann...


    Kleiner Tip: Versuch lieber was mit Fahrtkosten zu machen. Da sind die Steuerfreibeträge oftmals besser Steuerbar!


    Aber, der Steureberater Deines geringsten Mißtrauens kann Dir da sicherlich fundierter weiterhelfen!


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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  • danke für Eure Antworten!


    Es sieht wohl so aus, als ob ich eine Zusatzpauschale, die dann versteuert wird, vereinbaren werde. So bekomme ich die normalen Beträge steuerfrei wie sonst und dann noch ein paar Euro als Entschädigung für den Extraaufwand.
    Das könnte sogar noch besser sein als pauschale Gehaltserhöhung :D


    Danke
    E.F.

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