Kündigung der Mitgliedschaft im Verein - jederzeit zurückziehbar?

  • Folgendes: Ich habe nach mehr als 16 Jahren meine Mitgliedschaft in einem Sportverein zum 01.07.06 gekündigt. Grund dafür war eine außerordentliche Mitgliederversammlung, bei der radikale Einsparungen beschlossen worden sind, die ich so nicht akzeptieren will und kann.
    Natürlich können solche Entscheidungen nur durch Mehrheitsbeschluss zustandekommen, was ich natürlich auch akzeptiere. Allerdings ist auf etwaige Vorschläge bzw. Alternativen seitens der Vereinsmitglieder überhaupt nicht oder nur sehr unzureichend eingegangen worden, was mich bei der ganzen Sache am meisten ärgert. Es schien so, als wollten die Verantwortlichen des Vorstands (hauptsächlich in Person des 1. Vorsitzenden) nur ihre eigenen Interessen (und Vorschläge) durchsetzen. Klar, wenn alles den Bach runter geht, müssen diese Personen den Kopf hinhalten, aber die beschlossenen Einsparungen sind imho einfach zu radikal- Alternativen wären möglich gewesen!
    Da die Versammlung sinnvollerweise ( :rolleyes: ) vor dem Training angesetzt worden war, wollten die meisten Mitglieder das ganze schnell durchziehen, um endlich trainieren zu können, und so stimmten sie, ohne großartig nachzudenken, für die vom Vorstand vorgeschlagenen Punkte. Sehr schön ist auch, dass die meisten derjenigen von den Einsparungen nicht so sehr betroffen sind, deshalb war es denen auch mehr oder weniger egal, wie nun abgestimmt wird. :mad:


    So, das war die "Kurzfassung". ;)


    Nun zu meiner Frage: Von Handyverträgen kennt man es ja, dass eine Kündigung durch den Kunden jederzeit und bis zum letzten Tag zurückgenommen werden kann. Wie sieht das ganze bei Mitgliedschaftkündigungen im (Sport-)Verein aus?
    Ich gehe mal davon aus, dass ich auch bei Vereinen das Recht dazu habe. Kann der Verein (wahrscheinlich in der Satzung) jedoch regeln, dass die Kündigungsrücknahme durch den Vorstand ggf. abgelehnt werden kann? Wäre so etwas rechtens?


    Kürzlich gab es bei uns den Fall, dass Mitglieder gekündigt haben, jedoch als Gastspieler dem Verein erhalten bleiben wollten (um regelmäßig weiter zu trainieren). Der Verein (Vorstand) überlegte damals ernsthaft, dieses abzulehen, da man sauer über die Art und Weise der Kündigung war. (Davon abgesehen, weiss ich nicht, ob dies überhaupt möglich gewesen wäre- es wäre zumindest eine Art Neumitgliedschaft gewesen und die kann ja wahrscheinlich auch abgelehnt werden, da ich nicht glaube, dass ein Verein verpflichtet ist, Mitglieder aufzunehmen).


    Meine Kündigung dient in erster Linie dazu, den Vorstand dazu zu bewegen, die Geschehnisse zu reflektieren und die getroffenen Entscheidungen zu überdenken. Der Ablauf der Beschlussfassung (Abstimmung) lief sogar so zweifelhaft ab, dass man auch über eine Anfechtung dieser nachdenken könnte, aber so weit werde ich garantiert nicht gehen, zumal dadurch ja nicht automatisch klar ist, dass eine neue Beschlussfassung ein anderes Ergebnis bringen wird.
    Ich habe neben der Kündigung auch ein ausführliches Schreiben beigelegt, in dem ich meine Entscheidung begründet und mithilfe von Alternativvorschlägen aufgezeigt habe, dass auch ein anderer Weg möglich gewesen wäre. Da ich in meiner Mannschaft der Leistungsträger bin, hoffe ich, mit diesem Schritt vielleicht Erfolg zu haben. Man kann sicher darüber streiten, ob das der richtige Weg ist, ich habe mich jedoch so entschieden, da ich über den Ablauf der Versammlung einfach nur wütend war und so (nach immerhin 16jähriger Vereinszugehörigkeit) einfach ein Zeichen setzen wollte. Eine "Wideraufnahme" in den Verein wird mir durch fehlender Mehrheit im Vorstand wohl kaum verwehrt werden, dennoch interessiert mich dieses Thema.


    Im Moment stehe ich bei 60:40 zugunsten einer (späten) Rücknahme meiner Kündigung, da das Klima im Verein ansonsten stimmt und ich viele Freunde (teilweise auch im Vorstand!) nicht missen möchte. :)

  • knocker


    1.) die Konsequenzen sollten einem im voraus bekannt sein !
    2.) eine einzige / wenige Kündigungen ändern nichts


    3.) wie du schon schreibst, würde die neue Entscheidung vielleicht wieder so ähnlich ausfallen.


    4.) um auf deine Frage zu kommen, jeder Verein hat separate / individuelle Satzungen, solltest dir diese daher evtl. besorgen um 100% auf sicher zu gehen.




    Kenne selbst ein Verein: (ich bin dort zum Glück KEIN Mitglied)
    Vorstand (-svorsitzender) jammert dass er kein Geld usw. hat, parallel blutet er den Verein mit Entnahmen aus, die er angeblich gemacht hat - . ... obwohl die Mitglieder wissen dass zu viel abgerechnet wird, behandeln sie ihn als "Heiligen". *kopfschüttel*
    Niemand von den ca. 60 Mitgliedern will den Vorsitz übernehmen und dem ganzen ein Ende bereiten.

  • Also erstmal: gekuendigt ist gekuendigt! Einen Rechtsanspruch auf ein Akzeptieren deiner Kuendigungsruecknahme besteht nicht. Weder bei Mobilfunkvertraegen (da geht das aber in den meisten Situationen, warum auch nicht, solanger der Anbieter keinen Nachteil hat), noch bei Vereinsmitgliedschaften, Zeitschriftenabos und aehnlichem.


    Der Verein kann dich ja auch ausschliessen, wenn er dich nicht mehr will, genauso, wie der Mobilanbieter zum Ablauf der Vertragsbindungsdauer kuendigen kann.


    Aber in der Praxis geht das meist, auch im Verein. Es sei denn, es sind ueble Dinge vorgefallen und die wollen dich nicht mehr...

  • Danke erstmal für eure Stellungnahmen.
    Natürlich bin ich mir über die Konsequenzen dieser Entscheidung bewusst. Ich möchte einfach damit ein Zeichen setzen und deutlich machen, dass es so nicht geht.
    Die Satzung werde ich mir mal besorgen- hatte ich eh vor, war aber bisher noch nicht möglich.


    Leider ist es nunmal oft schwer, jemanden zu finden, der das Amt des 1. Vorsitzenden in einem Sportverein übernehmen will, schließlich steckt da ja auch eine Menge Arbeit dahinter, was mir durchaus auch bewusst ist. Das Problem an der Sache ist eben, dass der Vorstand im Ernstfall seinen Kopf hinhalten muss, wenn es finanzielle Probleme geben sollte. Damit es nicht zu so einem Fall kommt, wurden nun bei uns extreme Einsparungen beschlossen- in meinem Augen zu extrem.


    @ shausch: Wo ist das mit dem fehlenden Rechtsanspruch auf Rücknahme der Kündigung verankert? Kann dies so nur ausschließlich in der Satzung festgehalten werden oder gibt es allgemeine Quellen dazu (AGB wie bei Mobilfunkanbietern gibt es bei einem Verein ja nicht)?


    Ein Rausschmiss durch den Verein wäre zwar auch möglich, allerdings wird dafür keine Mehrheit im Vorstand zustande kommen... ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von knocker
    @ shausch: Wo ist das mit dem fehlenden Rechtsanspruch auf Rücknahme der Kündigung verankert? Kann dies so nur ausschließlich in der Satzung festgehalten werden oder gibt es allgemeine Quellen dazu (AGB wie bei Mobilfunkanbietern gibt es bei einem Verein ja nicht)?



    Andersherum: Es gibt kein Gesetz, dass eine Rücknahmemöglichkeit vorschreibt. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die mit Zugang wirksam wird.
    Ob die gegenerische Partei erfolgreich das Recht zur Kündigung verneint (z.B. weil die 24Mon. noch nicht rum sind) sei mal dahingestellt....


    Jedenfalls gibts keinen Paragraphen, der ein Recht zur Kündigungsrücknahme festschreibt. Im Gegenteil: Der Gegner könnte sich auf seine Rechtssicherheit und vielleicht auch auf entsprechende Urteile berufen.


    Natürlich kann man das Recht der Kündigungsrücknahme einzelvertraglich, in den AGB, oder in der eV-Satzung festschreiben. Sowas hab ich aber noch nie gelesen und das würde wohl keiner machen, weil es doch viel schöner ist, wenn man sich das ausknobeln kann, falls ein Partner die Kündigungsrücknahme anbietet :)

  • Lass mich die Ursprungsfrage mal so beantworten, wie wir sowas damals im ersten Semester gelernt haben:


    Der Austritt aus einem Verein kommt nicht durch einen Vertrag zustande - also dadurch, dass einer ein Angebot macht, und der andere das annimmt - sondern durch die Kündigung. (siehe auch §39 BGB)
    Eine Kündigung ist dabei eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Zu deren Wirksamwerden bzw. einem Widerruf derselben siehe § 130 BGB, da Du die Kündigung ja offenbar als Brief verschickt / abgegeben hast:


    Zitat

    Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht.
    Sie wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht.


    Wenn wir also davon ausgehen, dass der Vorstand Deine Kündigung schon erhalten hat, kannst Du sie also nicht mehr widerrufen, sondern höchstens einvernehmlich mit ihm zurücknehmen, da Irrtumsgründe für eine Anfechtung hier nicht vorliegen dürften (nein, so viel Zeit das jetzt genau auszuführen hab ich auf der Arbeit wirklich nicht).


    Das Ganze kann unter Umständen in der Satzung abweichend geregelt sein (in bestimmten Grenzen) aber es wäre zumindest ausgesprochen ungewöhnlich, wenn an diesem rechtlichen Grundsatz was anderes geregelt wäre, jedenfalls in einem Sportverein...

    Die Mehrheit? Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn, Verstand ist stets bei wen'gen nur gewesen. Bekümmert sich ums Ganze, wer nichts hat? Hat der Bettler eine Freiheit, eine Wahl? Er muss dem Mächtigen, der ihn bezahlt, um Brot und Stiefel seine Stimm verkaufen. Man soll die Stimmen wägen und ncht zählen; Der Staat muss untergehn, früh oder spät, wo Mehrheit siegt und Unverstand entscheidet.
    (Friedrich Schiller, Demetrius)

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