Hallo!
Habe meinen Wagen zur Reparatur in eine Vertragswerkstatt gegeben. Nach Beleichung der Rechnung mußte ich feststellen, dass der Fehler immernoch auftritt.
Habe den Wagen gleich wieder zurück gebracht.
Als juristischer Laie hätte ich nun folgende Frage:
Was können die mir nun berechnen, nachdem der erste Versuch erfolglos verlaufen ist? Oder anders formuliert: Müssen die Posten der ersten Rechnung, z.B. Arbeitslohn, etc. beim neuen Anlauf angerechnet werden?
Danke Euch...
Nomadd