Fragen zumVerkauf vom Nokia 6600

  • Ich hab mir mal ein 6680 gekauft.
    Nun brauche ich ja mein 6600 nicht mehr.
    Deshalb meine Frage:
    Wenn ich das Handy bei eBay verkauf, darf ich da die Shareware-Porgramme,
    die ich für das Handy gekauft habe, in der Artikelbeschreibung nennen,
    oder nur die Freeware-Programme, die ich raufgeladen haben.
    Und darf ich die Shareware-Programme über e-Mail nennen?


    Danke
    MFG Mio-Hotline

  • Klar darfst du das machen, sofern es original Versionen sind und keine Raubkopien. Nützlich wäre natürlich irgendein Nachweis, dass du diese Programme erworben hast. Ich denke aber das gestaltet sich als schwer, da man wohl bei soetwas keine Unterlagen aufbewahrt.


    Schlussendlich wird es aber egal sein, da es dem Käufer egal sein wird ob legal oder nicht. "Hautpsache" sie funktionieren und sind dabei.


    Bei den Freewareprogrammen gibt es erst recht keinerlei Probleme.

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