Juristen gefragt: Arbeitnehmerrecht Ruhe / Schlafräume

  • Es handelt sich um richtige Schlafräume, in denen sich jeweils ein bis zwei Betten befinden und die Ruhephasen sind vom Arbeitgeber zugelassen...

  • Also Dein Arbeitgeber kann Dir sicher nicht vorschreiben, den Raum GLEICHZEITIG mit jemandem anderen zu teilen. Wie Du dich, wenn Du das nicht möchtest, allerdings mit Deinem/Deiner Mitbewohner/in arangierst kann IMHO dem Arbeitgeber ziemlich wurscht sein.
    Zumal es ja, wie Du geschrieben hast, Pausen sind, somit keine Arbeitszeit und somit endet genau hier die Weisungsmöglichkeit des Arbeitgebers.


    Andersrum: Es könnte genauso gut sein, das sich ein Pärchen zum, sagen wir mal besseren Entspannen währent ihrer Pausen, den Raum gemeinsam teilen wollen. Das dürfte dann der Arbeitgeber (sofern sich keiner dran stört) genausowenig unterbinden dürfen.


    Das Thema fällt so wie ich das sehe eher in die persönliche Gestaltung. Bei so vielen Regularien wie wir von diesem unserem Staate erfahren, kann man ja schon fast froh sein, das sowas nicht geregelt zu sein scheint ;)


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Na klar, es hat mich nur gewundert, da ja wie du schon ganz richtig geschrieben hast alles bei uns geregelt und vorgeschrieben ist. Danke für eure Antworten! :-)

  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Zumal es ja, wie Du geschrieben hast, Pausen sind, somit keine Arbeitszeit und somit endet genau hier die Weisungsmöglichkeit des Arbeitgebers.


    Andersrum: Es könnte genauso gut sein, das sich ein Pärchen zum, sagen wir mal besseren Entspannen währent ihrer Pausen, den Raum gemeinsam teilen wollen. Das dürfte dann der Arbeitgeber (sofern sich keiner dran stört) genausowenig unterbinden dürfen.


    Das Thema fällt so wie ich das sehe eher in die persönliche Gestaltung. Bei so vielen Regularien wie wir von diesem unserem Staate erfahren, kann man ja schon fast froh sein, das sowas nicht geregelt zu sein scheint ;)


    Da irrst Du. Es IST geregelt, und das sogar sehr genau. Ich kann zwar nicht genau beschreiben wie die Regelungen sind weil ich in meinem Umfeld bisher nicht mitbekommen habe daß es Probleme gab. Aber dieses ist kein "rechtsfreier Raum", indem man sich eifach nur persönlich abstimmen muß. Ich habe weiter oben schon geschrieben daß es sehr davon abhängt wie die Zusammenhänge sind, denn es ist etwas ganz anderes ob man z. B. wirklich Pause hat (aber selbst dann könnte der AG Regeln erlassen was in seinen Räumlichkeiten erlaubt und was verboten ist) oder ob man in einer von verschiedenen Bereitschaftsformen Dienst tut. Dann arbeitet man zwar nicht, aber man ist auch nicht in der Pause und der AG kann auch dafür Regeln erlassen.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Da irrst Du. Es IST geregelt, und das sogar sehr genau.


    Gut, wo steht dann was? Meinungen ohne Beweise äußern kann ich auch, so ists ja nicht...

    Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Ich habe weiter oben schon geschrieben daß es sehr davon abhängt wie die Zusammenhänge sind, denn es ist etwas ganz anderes ob man z. B. wirklich Pause hat (aber selbst dann könnte der AG Regeln erlassen was in seinen Räumlichkeiten erlaubt und was verboten ist) oder ob man in einer von verschiedenen Bereitschaftsformen Dienst tut. Dann arbeitet man zwar nicht, aber man ist auch nicht in der Pause und der AG kann auch dafür Regeln erlassen.


    Ok, wenn der AG dich mehr oder minder zwingt deine Pausen in seinen Räumlichkeiten zu verbringen (was btw. wirklich verboten ist), kann er Dir nicht vorschreiben, was Du zu tun und zu lassen hast.
    Bereitschaftsdienst ist ja wieder was anderes, aber ISCH schrieb ja, dass es sich eindeutig um Pausen=kein wie auch immer gearteter Dienst oder bereitschaft, handelt.
    Ob es dafür Regelungen gibt was Du in Deiner Arbeitsfreien Zeit tun und lassen sollst, wage ich jetzt einfach mal zu bezweifeln.
    Allerdings bin ich kein Arbeitsrechtler.
    Aber ich werde morgen sicher wieder einen treffen :D Ich frag mal nach...


    Charlie

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  • Nene, moment mal - Es handelt sich um Pausen zwischen den Einsätzen, also um Bereitschaftszeit. :)

  • Mir fällt da spontan die ArbStättV ein: Klick
    §6 regelt Arbeitsräume, Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte.

  • Zitat

    Original geschrieben von ISCH
    Nene, moment mal - Es handelt sich um Pausen zwischen den Einsätzen, also um Bereitschaftszeit. :)


    Aeh?
    Pause oder Bereitschaft? Pause=Freie Zeit, Bereitchaft=Verfügbar halten für Einsätze, etc...

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  • Ich arbeite im Rettungsdienst, wenn ich zwischen den Einsätzen ausnahmsweise nichts zu tun habe, ist das für mich Bereitschaftszeit. Ich habe sozusagen Pause, muß mich aber für weitere Einsätze verfügbar halten :)


    Edit:


    Bino-Man: Danke, das habe ich gesucht! :top:

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