BKA / LKA / Polizei Verarsche ....

  • Hallo zusammen,


    habe von mehreren LEuten gehört das im Netz wohl irgend welche Spass " .Wav" Dateien oder ähnliches im Netz rumgehen .


    Und zwar soll bei den Files die Polizei oder das Bka oder ähnliche Behörde bei einer Person anrufen und mit irgendwelchen Sachen konfrontieren ...


    Aber bei der Datei ist es so das nur der Anrufer was sagt z.b die Polizei und dann immer so 3-5 Sek Pause dazwischen ist ... so das ich als angerufener das Gefühl hab mit mir spricht jemand :)


    Wo bekomme ich diese lustigen Wav oder mp3 fieles her ??


    Grüsse

  • So ein Scheiß!


    Macht dir das Spaß die Leute zu verarschen???


    Was würdest du denn sagen wenn dich jemand anruft und dich so verarschen würde?


    Findest du das lustig, nun, ich jedenfalls nicht!


    Auserdem ist sowas strafbar und durchaus aus "Amtsanmaßung" auszulegen, und darauf gíbt es Freiheitsstrafe!


    Scheint dir ein wenig Reife zu fehlen!


  • Na, schlecht geschis***? :rolleyes:


    Zitat

    Scheint dir ein wenig Reife zu fehlen!


    ...und dir ein wenig Spaß im Leben...


    Ich jedenfalls finde es lustig, mal nen guten Freund reinzulegen und hänge mich an die Suche ran.

  • Tatbestand
    Im deutschen Recht ist die Amtsanmaßung in § 132 StGB geregelt. Der Wortlaut ist:


    Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Der Tatbestand besteht zwar aus zwei Tatbestandsalternativen, wobei die erste Alternative ein Unterfall der zweiten Alternative darstellt (str.). Das öffentliche Amt bezieht sich auf die Tätigkeit als Amtsträger für die Staatsgewalt, also im Dienste von Bund oder Ländern dar. Umstritten ist, ob auch Anwälte unter das öffentliche Amt fallen. Notwendig ist allein das konkret die Funktionsträgerschaft nach außen hin erkennbar wird. Allgemein erklärte Funktionen genügen nicht.


    Möglich ist in beiden Tatbestandsalternativen, dass ein Amtsträger seine Kompetenzen überschreitet und dadurch selbst eine Amtsanmaßung begeht. Das "Befassen" bezieht sich auf die Ausübung einer Handlung, die er in der vermeintlichen Eigenschaft ausübt. Wer seine Handlung nicht durch die vorgetäuschte Amtsträgerschaft legitimiert begeht jedoch die zweite Tatbestandsalternative.


    In der zweiten Tatbestandsalternative wird verlangt, dass eine Handlung vorgenommen wird, die nur durch die staatliche Gewalt, also kraft öffentlichen Amtes, vorgenommen werden darf.


    Das Tatbestandsmerkmal "unbefugt" ist kein Element der Rechtswidrigkeit, sondern echtes Tatbestandsmerkmal, auf das sich auch der Vorsatz erstrecken muss. Wer legitim die Handlung ausübt, kann sich nicht wegen Amtsanmaßung strafbar machen. Das trifft vor allem auf die Fälle zu, in denen der Beamtenstatus nicht wirksam verliehen wurde oder später mit Wirkung von Anfang an vernichtet wird.


    Bedingter Vorsatz ist für beide Tatbestandsalternativen ausreichend. Der Versuch ist nicht strafbar, da es sich bei § 132 StGB um ein Vergehen handelt und nach § 23 StGB ein Vergehen nur strafbar ist, sofern es ausdrücklich im Wortlaut des Gesetzes auftaucht. Daran fehlt es hier.


    Teilweise wird bestritten, dass es sich bei der Amtsanmaßung um ein sog. eigenhändiges Delikt handelt. Im Gegensatz zur Rechtsprechung wird in der Literatur weit vertreten, dass Teilnahme, Mittäterschaft und mittelbare Täterschaft bei der Amtsanmaßung möglich ist.


    Amtsanmaßung ist kein Amtsdelikt, sondern richtet sich gegen die Autorität der staatlichen Gewalt.




    Quelle: Wikipedia

  • Was ist den hier los??


    Newbie Fight? :D



    Na ja... aber irgendeiner muß ja die Jamba Abos ja gekauft haben...


    Dort schon gesucht?


    Grüßt Euch miteinander!


    Artur

    Error: reality.sys corrupted. Reboot Universe? [y/n])


    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,
    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. A. Einstein


    Mit vielen Grüßen aus Berlin! Artur.

  • Zitat

    Original geschrieben von MikeB
    [...]
    Quelle: Wikipedia


    Nee, das kannst du doch nicht ernst meinen?
    Naja, zumindest kannst du Wikipedia nutzen, so weit von der Realität dürftest du also noch nicht abgedriftet sein... Such' da mal nach so Ausdrücken wie Humor, Spaß, Freude, Streich... Junge, Junge... Natürlich bin ich ein Schwerkrimineller, wenn ich einen Bekannten anrufe und mich als Komissar Rex ausgebe. Wau wau. Für die Respektlosigkeit der Staatsautorität gegenüber habe ich wohl 100 Peitschenschläge und rutschige Seife unter der Dusche verdient, was? :p


    /ironie.

  • Ferft ihn zu Poden!


    :)

    Error: reality.sys corrupted. Reboot Universe? [y/n])


    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,
    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. A. Einstein


    Mit vielen Grüßen aus Berlin! Artur.

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