Anspruch auf elektr. Signatur in Onlinerechnung

  • Ich habe irgendwo neulich (in irgend einem rechtsforum, finde es aber nicht mehr) gelesen, dass man einen Anspruch auf eine vom Finanzamt anerkannte elektr. Signatur auf der Rechnung hat.


    Stimmt das und wenn ja, wie müsste die dann konkret aussehen?


    Gruß Chris

  • Ich denke nicht, dass dies der Fall ist. Dich zwingt ja niemand eine Online-Rechnung zu nehmen. Online-Rechnungen sind ja meistens nur bei Web-Verträgen (Eplus, o2) gängig und werden dafür ja auch mit Frei-SMS belohnt.


    Gruß
    Brain

  • Kenn mich da auch nicht aus. Aber in .de hat man in jedem Fall eine Recht auf eine gültige Rechnung von daher könnte ich mir schon vorstellen, dass man darauf bestehen kann, sollte das FA die Rechnung nicht anerkennen.
    Ich hab da bisher zum Glück keine Probleme mit der Anerkennung gehabt, versuche aber Online-Rechnungen wo es geht zu vermeiden.


    Gruß, Dave

  • Wie bereits gesagt ist die Online-Rechnung ja nicht erzwungen, in der Regel sucht man sich das selber aus.


    Gruß
    Brain

  • Zitat

    Original geschrieben von BrainKoeln
    Wie bereits gesagt ist die Online-Rechnung ja nicht erzwungen, in der Regel sucht man sich das selber aus.


    Das ändert aber nichts daran, dass es vermutlich eine GÜLTIGE Online-Rechnung sein muss. Eine Rechnung steht einem von gesetzeswegen zu.


    Gruß, Dave

  • Ich denke mal das ist rechtlich wasserdicht, sonst würden die Provider sicher sowas nicht machen.


    Gruß
    Brain

  • Darum geht´s ja!


    Eine Online Rechnung muß so Signiert sein, dass das FA es anerkennt! (Wie gesagt hab ich so schon mehrfach gelesen)


    Macht ein NB das nicht, muß er dem Kunden eine Rechnung postalisch zustellen, obwohl er Web Kunde ist.


    Jetzt ist halt die Frage, ist das Kulanz gewesen oder rechtliche Verpflichtung?

  • Frage hat sich erledigt!


    Als Unternehmer (wenn ich als solcher einen Vertrag geschlossen habe und nicht als Privatkunde) habe ich anspruch auf signierte Rechnung oder Papier, auch wenn ich den AGB´s zugestimmt habe.


    Als Privatperson habe ich rechtlich keine Chance weil das entsprechende UstG für mich nicht gilt, dass die unterschriebenen AGB´s "aushebelt"!

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