So,
die ganzen wohnungsbedingten Probleme können nun auf andere Weise als gedacht schneller der Vergangenheit angehören - zumindest für mich:
Diese Woche kam ein Rundschreiben vom Vermieter in welchem er die Mängel bzgl. der Heizung zugibt und umfangreiche Sanierungsmaßnahmen ankündigt - Fassadendämmung, Einzelöfen raus - Zentralheizung rein, neue Wasserrohre, neue Elektrik, neues Bad (wo nötig), neue Türen und Fenster usw. usf.
Da er niemandem zwingen kann, das über sich ergehen zu lassen während er in dem Objekt "wohnt" gewährt er ein SoKü-Recht gem. BGB §334 (oder ähnlich, habe das Schreiben gerade nicht zur Hand).
Fragen:
a) Wie funktioniert dieses SoKü-Recht genau? Details stehen nicht da, aber ich will es in jedem Fall ausnutzen.
b) Die Arbeiten sollen schon im Mai (genaues Datum wird verschwiegen) anlaufen, kommt diese Ankündigung nicht etwas arg knapp? (Gesetzliche Sichtweise)
c) Könnte man einen Aufschub erklagen? Ich müsste mir schließlich den Strick nehmen bei diesen Bedingungen - schließlich kann ich weder abends im Eventbereich arbeiten wenn hier ab 7:00 Uhr Krach ist noch im HomeOffice programmieren. Außerdem könnte ich die Sicherheitsbedürfnisse von sensiblen Kunden (ganz zu schweigen von meinen) nicht mehr erfüllen...
d) In Fällen wo ein - zumindest zeitweiser - Umzug vom Vermieter gefordert wird (weil nötig), muß der Vermieter (sagt Google) die Kosten tragen. Wie sieht es in diesem Fall aus?
e) Mein Bad ist nicht im bestem Zustand - ältere Einrichtung, an einer Wand fehlt Farbe (die "Intelligenzbestie" von Vormieter hat im Bad wasserlösliche Farbe verwendet) usw. usf. Muss ich das vor dem Auszug noch renovieren? Ich meine, wenn die sowieso ein neues einbauen wäre das doch egal - oder?
Danke schonmal im voraus für Tipps!