Miet-Thread: SoKü wegen umfangreichen Sanierungsmaßnahmen und die Folgen

  • So,


    die ganzen wohnungsbedingten Probleme können nun auf andere Weise als gedacht schneller der Vergangenheit angehören - zumindest für mich:


    Diese Woche kam ein Rundschreiben vom Vermieter in welchem er die Mängel bzgl. der Heizung zugibt und umfangreiche Sanierungsmaßnahmen ankündigt - Fassadendämmung, Einzelöfen raus - Zentralheizung rein, neue Wasserrohre, neue Elektrik, neues Bad (wo nötig), neue Türen und Fenster usw. usf.


    Da er niemandem zwingen kann, das über sich ergehen zu lassen während er in dem Objekt "wohnt" gewährt er ein SoKü-Recht gem. BGB §334 (oder ähnlich, habe das Schreiben gerade nicht zur Hand).


    Fragen:


    a) Wie funktioniert dieses SoKü-Recht genau? Details stehen nicht da, aber ich will es in jedem Fall ausnutzen.


    b) Die Arbeiten sollen schon im Mai (genaues Datum wird verschwiegen) anlaufen, kommt diese Ankündigung nicht etwas arg knapp? (Gesetzliche Sichtweise)


    c) Könnte man einen Aufschub erklagen? Ich müsste mir schließlich den Strick nehmen bei diesen Bedingungen - schließlich kann ich weder abends im Eventbereich arbeiten wenn hier ab 7:00 Uhr Krach ist noch im HomeOffice programmieren. Außerdem könnte ich die Sicherheitsbedürfnisse von sensiblen Kunden (ganz zu schweigen von meinen) nicht mehr erfüllen...


    d) In Fällen wo ein - zumindest zeitweiser - Umzug vom Vermieter gefordert wird (weil nötig), muß der Vermieter (sagt Google) die Kosten tragen. Wie sieht es in diesem Fall aus?


    e) Mein Bad ist nicht im bestem Zustand - ältere Einrichtung, an einer Wand fehlt Farbe (die "Intelligenzbestie" von Vormieter hat im Bad wasserlösliche Farbe verwendet) usw. usf. Muss ich das vor dem Auszug noch renovieren? Ich meine, wenn die sowieso ein neues einbauen wäre das doch egal - oder?


    Danke schonmal im voraus für Tipps!

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Dein VM will dich auf die billige Tour loswerden. Sofern das Bewohnen der Wohnung während der Sanierung unzumutbar ist, hat dein VM Hotel oder Ersatzwohnung zu bezahlen bzw. zu stellen......Teile deinem VM mit, dass du dich über die Sanierung freust, eine vorzeitige Vertragsauflöung nicht notwendig ist und du bittest ihn zu benennen wo er dich gedenkt für die Zeit der Sanierung unterzubringen..Alternativ kannst du Ihm anbieten gegen Ablöse(Umzugskosten, "Aufwandentschädigung") einer Vertragsauflösung zuzustimmen....

  • Ich häng mich hier mal ran:


    Nun ist es auch bei mir passiert: Trotz 2 Jahre alten Gemäuers wurde in den Wänden und Estrich Schimmel festgestellt. Folge: Auszug für mindestens 6 Wochen - laut Sanierungsunternehmen.


    Kennt sich hier jemand mit diesem Thema aus? Muss ich jeder Wohnung zustimmen, die mir angeboten wird? Wie sieht es überhaupt mit der Mietzahlung aus? Die muss ich dann nur für die neue Wohnung bezahlen?

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    Muss ich jeder Wohnung zustimmen, die mir angeboten wird?


    Die Ersatzwohnung muss natürlich angemessen sein. Der VM kann Dir nicht statt Deiner bisherigen 90qm Wohnung im Stadtzentrum von tollStadt ein 9 qm-Zimmer in LetztesDrecksanbieten. Das ergibt sich von selbst. Alles was dazwischen liegt, ist eben eine Frage, ob es sich um eine adäquate und zumutbare Wohnung handelt. Immer eine Abwägung des Einzelfalls und Berücksichtigung aller Umstände (Lebenssituation, Dauer der Maßnahme etc.). Fiktiv würde ich mir immer einen Amtsrichter vorstellen, der darüber entscheiden muss, ob für Dich die angebotene Ersatzwohnung für 6 Wochen völlig in Ordnung gewesen wäre und mit keinen wesentlichen Einschränkungen verbunden udn Du letztlich nur "rumzickst" oder ob es tatsächliche Gründe gibt, die gegen die angebotene Ersatzwohnung sprechen.


    Zitat

    Wie sieht es überhaupt mit der Mietzahlung aus? Die muss ich dann nur für die neue Wohnung bezahlen?


    Die Miete für die eigentliche Wohnung ist logischerweise zu 100 % gemindert. Den Preis für die Ersatzwohnung (maximal bis zur Höhe der alten Wohnung) wirst Du wohl zahlen müssen (sofern nicht ggf. die Versicherung eines Beteiligten "netterweise" alles übernimmt).


    P.S. Lass Dich beim vorübergehenden Umzug nicht vom Polizisten mit dem Flatscreen in der Hand erwischen - das könnte zu einer Übrprüfung mit Hausdurchsuchung führen. ;) (obwohl, Du hast ja nur eine Duldungspflicht - den Umzug können also auch andere erledigen...)

  • Ich greife das Thema nun nach dem Umzug nochmal auf:
    Die Versicherung des Eigentümers meiner Wohnung übernimmt nun also die Kosten für die Unterbringung in der neuen Wohnung. Nun hat allerdings die Verwaltung die Miete wie bisher eingezogen mit der Begründung, man würde ja schliesslich die Miete der anderen (Übergangs-)Wohnung übernehmen.


    Komme mir nun etwas veralbert vor, weil anscheinend niemand einen Schaden hat, auusser mir und der Versicherung?!

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