Gebrauchtwagen bei einem Selbständigen? Rechte?

  • Auch wenn ich mit Goodzilla sonst nicht immer einer Meinung bin: Hier muß ich ihm uneingeschränkt Recht geben.


    Rein rechtlich hast Du vermutlich keinerlei Handhabe bezüglich Deines "Fehlkaufs".


    Deine (meiner Ansicht nach - aber ich habe die Weisheit auch nicht mit dem Löffel gefressen) wahrscheinlich einzige Chance besteht darin, den Verkäufer glauben zu machen, Du hättest eine Lücke in seiner Verkaufsabwicklung gefunden, die Dich in die Lage versetzt, dem Kauf zu widersprechen und den Vertrag rückgängig zu machen. Anders gesagt: "Pokern".


    Daß Du dabei auf die Nase fallen kannst, steht außer Frage. Ich würde Dir wünschen und gönnen, daß Dein RA vielleicht noch einen Kniff findet. Auf einen langen Rechtsstreit bei nicht eindeutiger Rechtslage würde ich mich in einem solchen Fall nicht einlassen, da (vor allem finanziell) zu unsicher.


    Um Eines klarzustellen: Auch ich bin der Ansicht, daß Verträge einzuhalten sind und man nicht nach einem abgeschlossenen Handelsgeschäft anfangen sollte, herumzufeilschen. Diese Sache hier scheint mir allerdings von der Verkäuferseite her ein bißchen zu "riechen". Und da auch ich sauer wäre, wenn ich etwas kaufe, das dann nicht dem entspricht, was mir mündlich implizit zugesagt wurde, habe ich hier auch durchaus Verständnis.


    Viel Glück,


    NoTeen

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