Ciao a tutti,
das obige würde mich mal was aus BWL Sicht interessieren. Oft bekommt/kauft/sieht man doch Gutscheine die eine "Halbarkeitsdeadline" haben. Nen guter Freund (Verkaufassistent, AdA, Marktleiter, Handelsfachwirt, ...) der im Einzelhandel beschäftig ist meinte jedoch das es rechtlich garnicht richtig ist die Gutscheine zu begrenzen. Gibt es da ne rechtliche Grundlage zu, falls das überhaupt stimmt (oder er irrt sich da?!?!)????
Ciao Vito