Gutschein - darf man sie zeitlich eingrenzen

  • Ciao a tutti,


    das obige würde mich mal was aus BWL Sicht interessieren. Oft bekommt/kauft/sieht man doch Gutscheine die eine "Halbarkeitsdeadline" haben. Nen guter Freund (Verkaufassistent, AdA, Marktleiter, Handelsfachwirt, ...) der im Einzelhandel beschäftig ist meinte jedoch das es rechtlich garnicht richtig ist die Gutscheine zu begrenzen. Gibt es da ne rechtliche Grundlage zu, falls das überhaupt stimmt (oder er irrt sich da?!?!)????


    Ciao Vito

    Der Mann mit den Hochzeiten

  • also wenn es wirklich ein gutschein ist, und das auch draufsteht, dann darf der nicht zeitlich begrenzt sein.


    links zu irgendwelchen gesetzen kann ich dir jetzt leider nicht liefern ...

    "Die Spritpreise sind so in die Höhe gegangen, mittlerweile mache ich mein Auto nachts aus..."

  • Ciao,


    aha, bestätigt das also. Darf ich fragen wo deine Info her ist (BWL Unterricht, gelesen, selbst mal den Fall gehabt ...)


    Ciao Vito

    Der Mann mit den Hochzeiten

  • Zitat


    ...In einem rechtskräftigen Urteil des LG München vom 26.10.1995 (Az: 7 0 2109/95) stellte das Gericht fest, dass der Vermerk auf einem Geschenkgutschein: "Gültigkeit 10 Monate" den Verbraucher unangemessen benachteiligt und damit unwirksam ist. Streng genommen gilt auch für Gutscheine die gesetzliche Verjährungsfrist von 30 Jahren.


    Verweist der Händler einen Gutscheininhaber auf das sogenannte Kleingedruckte, aus dem sich der Ablauf des Gutscheines ergibt, hat der Gutscheininhaber dennoch somit gute Karten. Den Geldwert des Geschenkgutscheines muss der Händler auch noch Jahre später stets erstatten...


    Innerhalb 30 Sekunden im Googlegefunden.


    cu ;)

  • Hallo!


    Was ist denn bei Gutscheinen, die man z.Bsp. im Hotel bekommt?


    Ich hab z. Bsp. einen Gutschein über 20 % Rabatt bei Europcar bekommen.
    Gilt aber nur bis 31.12.02.
    Ich könnte Ihn ab erst danach einlösen.


    Kann da jemand helfen?



    Bis die Tage...


    Jörg

    ~done~


  • steht denn wirklich gutschein drauf?!


    ansonsten zitiere ich mal das zitat von general cluster


    Zitat


    ...In einem rechtskräftigen Urteil des LG München vom 26.10.1995 (Az: 7 0 2109/95) stellte das Gericht fest, dass der Vermerk auf einem Geschenkgutschein: "Gültigkeit 10 Monate" den Verbraucher unangemessen benachteiligt und damit unwirksam ist. Streng genommen gilt auch für Gutscheine die gesetzliche Verjährungsfrist von 30 Jahren.


    Verweist der Händler einen Gutscheininhaber auf das sogenannte Kleingedruckte, aus dem sich der Ablauf des Gutscheines ergibt, hat der Gutscheininhaber dennoch somit gute Karten. Den Geldwert des Geschenkgutscheines muss der Händler auch noch Jahre später stets erstatten...


    Vito, meine quelle war meine freundin, die wirtschaftsrecht studiert und mir das mit den gutscheinen mal gesagt hat

    "Die Spritpreise sind so in die Höhe gegangen, mittlerweile mache ich mein Auto nachts aus..."

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