Bis zu welchem Jahreseinkommen ist man Lohnsteuerfrei?

  • Servus Leute, da mir google keine konkrete Antowrt gegeben hat, frage ich mal hier.


    Undzwar geht es um folgendes. Man zahlt ja von seinem monatlichem Lohn
    (sofern dieser über 300 Euro liegt) eine gewisse Lohnsteuer.
    IMHO kann man diese allerdings am Jahresende wieder zurückbekommen,
    sofern der Gesamtlohn eines Jahres unter einer bestimmten Grenze liegt.
    Soweit ich mich erinnern kann waren dies ca. 7000 Euro. Bin aber nicht sicher.


    Jetzt weiß ich allerdings nicht, ob es sich hierbei um den Netto oder Brutto Lohn handelt.
    Kann mir das jemand mitsamt der Grenze erklären? Zählen 300 Euro Jobs auch dazu?


    Hintergrund: Ich liege bisher knapp unter den 7000 Euro.
    Im Dezember kommt der Zivi-Gehalt dazu, eventuell noch Weihnachtsgeld.
    Außerdem möchte ich noch für 4 Wochen ein Praktikum machen.
    Ein D2 Shop hat mir da ein nettes Angebot gemacht :D


    Allerdings verdiene ich nachher weniger, als ich am Jahresende dann zurückbekommen würde.
    Sprich: Ich muß genau wissen wie hoch die Grenze ist, da ich drunter bleiben möchte.

    Signatur ist so 2002.

  • So weit ich informiert bin gilt immer der Bruttolohn. Insofern deine Eltern (ich weiss ja nicht wie alt du bist) noch Kindergeld beziehen ist das futsch wenn du mehr als 7428 Euro im Jahr verdienst. Und zwar rückwirkend!!! Da müsstest du also verdammt vorsichtig sein!

  • Zitat

    Original geschrieben von mazie
    So weit ich informiert bin gilt immer der Bruttolohn. Insofern deine Eltern (ich weiss ja nicht wie alt du bist) noch Kindergeld beziehen ist das futsch wenn du mehr als 7428 Euro im Jahr verdienst. Und zwar rückwirkend!!! Da müsstest du also verdammt vorsichtig sein!

    Da sprichst du was an, was ich gerade fragen wollte.
    Bin 21, wohne noch daheim. Hab für 4 Monate kein Kindergeld bekommen, weil der Lohn über 1000 Euro lag.
    Wird dies rückwirkend erstattet, wenn ich am Jahresende unter den 7428 Euro liege?

    Signatur ist so 2002.

  • Ich hol mir mein Kindergeld immer rückwirkend für das ganze Jahr, auch weils so knapp ist und ich keine Lust haben evtl. zurückzahlen zu müssen.
    Wenn Du am Jahresende weniger als die besagte Summe verdient hast, kannst Du (bzw. Deine Eltern) problemlos Kindergeld beantragen.
    Vergiss nicht, dass Du eine ganze menge an Kosten noch mit absetzen kannst, wie z. B. Fahrten zur Ausbildungsstätte, Lernmittel etc.


    Gruß Sven :cool:

  • Zitat

    Original geschrieben von SvenBln
    Vergiss nicht, dass Du eine ganze menge an Kosten noch mit absetzen kannst, wie z. B. Fahrten zur Ausbildungsstätte, Lernmittel etc.


    Da muss aber einiges zusammen kommen, damit sich das lohnt, denn du musst mit dieser Einzelauflistung dann ja über die Pauschale kommen.


    Die Kindergeldgrenze beträgt für das Jahr 2002 7.188 € (ich weiß nicht, wie mazie hier auf 7.428 € kommt :confused: ). Das gilt für alle Einkünfte zusammen, also nicht nur für Arbeitseinkünfte, sondern z. B. auch für Zinsen und Vermietungseinkünfte. Bei den Arbeitseinkünften (sofern aus nichtselbstständiger Arbeit) kann man dann noch eine Werbungskostenpauschale abziehen, die 1.044 € beträgt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Bash-T
    Bei den Arbeitseinkünften (sofern aus nichtselbstständiger Arbeit) kann man dann noch eine Werbungskostenpauschale abziehen, die 1.044 € beträgt.

    Was heißt das konkret?

    Signatur ist so 2002.

  • Ist aber idR kein Problem. Schon die Fahrtkosten sind ja saftig. Man kriegt ja pro gefahrenen KM mind. 35Cent (muss mal genau nachschauen), das läppert sich ganz schnell, bis jetzt hats bei mir super geklappt :D *dreimalaufholzklopf*
    Hab auch meinen PC zum Teil mit abgesetzt, und sämtliche Bücher und sowas...

  • Zitat

    Original geschrieben von chico
    Was heißt das konkret?


    Das heisst, dass Du diese Pauschale von Deinen Arbeitseinkünften abziehen kannst, als sog. Werbungskosten. Sagen wir mal Du hast 8000.-€ verdient, dann kannst Du die 1044€ als Pauschale davon abziehen (ohne irgendwelche Nachweise), und somit steht Dir Kindergeld zu.

  • Zitat

    Original geschrieben von SvenBln
    Sagen wir mal Du hast 8000.-€ verdient, dann kannst Du die 1044€ als Pauschale
    davon abziehen (ohne irgendwelche Nachweise), und somit steht Dir Kindergeld zu.

    Aber die Lohnsteuer wäre futsch?

    Signatur ist so 2002.

  • Zitat

    Original geschrieben von chico
    Was heißt das konkret?


    Nun ja, wenn du irgendwo angestellt bist, dann ist das nichtselbstständige Arbeit. Dort beziehst du deine Brutto-Bezüge, die du am Anfang des folgenden Jahres auf der Steuererklärung angibst, zusammen mit Einkünften aus Zinserträgen, aus selbsständiger Arbeit etc.


    Dieser "Arbeitnehmerpauschbetrag" wird dann vom Finanzamt automatisch von der Summe deiner Einkünfte abgezogen, bevor die Steuer berechnet wird. Sinn der Sache ist, dass nicht jeder kleine Arbeiter seine genauen Fahrtkosten etc. auflisten muss.


    Natürlich kannst du auch alle Ausgaben auflisten, die irgendwie mit deinem Job zusammenhängen und dann diese einreichen. Wenn die Summe deiner Ausgaben über der Pauschale liegt, wird auch mehr abgezogen als die Pauchale (siehe Svens Posting).


    Grobes Beispiel:
    Du bist nicht selbstständig, hast keinen Gewerbebetrieb, keine Zinseinkünfte und keine Einkünfte aus Waisenrente o.ä., aber du bist angestellt bei einem Unternemen. Bei diesem Unternehmen hast du von Jan. bis Dez. 2002 8.000 € brutto verdient. Dieser Betrag liegt also über den 7.188 €, die "kindergeld-frei" sind. Reichst du nun deine Steuererklärung beim Finanzamt ein, zieht das FA automatisch pauschal 1.044 € von diesen 8.000 € ab, es bleibt somit ein zu versteuerndes Einkommen von 6.956 €. Dieser Betrag ist nun kleiner als 7.188 €, daher bekommen deine Eltern das Kindergeld - obwohl du eigentlich 8.000 € verdient hast, die auch nicht zu versteuern sind.

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