Hallo zusamen, nachdem bei uns bald Nachwuchs ansteht , habe ich mir mal die Broschüre des Familienministeriums zu Gemüte gezogen.
Ich habe hier mal versucht das Ganze hier sinngemäß wiederzugeben.
Der ganze Abschnitt auf der Seite 4 in dem Merkblatt.
Das Kindergeld dient der steuerlichen Freistellung des elterlichen Einkommens. Seine Höhe beträgt die des Existenzminimums des Kindes. Dieses Minimum umfasst auch den Bedarf für die Betreuung, Erziehung oder Ausbildung des Kindes. Geht es über dieses Minimum hinaus, so dient es der Förderung der einzelnen Familien.
Das Kindergeld bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr. Zunächst wird es als Steuervergütung gezahlt. Dabei werden steuerliche Freibeträge für Kinder beim Abzug der Lohnsteuer nicht berücksichtigt. Das Finanzamt prüft nachträglich, ab durch den Kindergeldanspruch und dessen Zahlung die Steuerfreistellung des Existenzminimums des Kindes auch wirklich erreicht worden ist. Ist dies nicht erfolgt, werden die steuerlichen Freibeträge abgezogen und das eigentlich zustehende Kindergeld mit der Steuerschuld des Kindergeldberechtigten verrechnet. Diese Verrechnung erfolgt auch dann, wenn kein Kindergeld beantragt wurde.
Wie ist das gemeint?
Kann mir das mal einer an einem Zahlenbeispiel erklären?
Danke im Voraus,
michael