ZitatOriginal geschrieben von stanglwirt
als arbeitgeber kannst du die versicherung des arbeitnehmers nicht kündigen, da dich diese nichts angeht. demzufolge hast du durch die erhöhung der U1 auch kein kündigungsrecht, weil der beitrag für den arbeitnehmer gleich bleibt.
der arbeitnehmer kann ordentlich kündigen.
dabei ist es unerheblich ob du AG+AN gleichzeitig bist. wobei du AG auch nur indirekt durch gesellschaftsanteile sein kannst. AG ist die juristische person.
Danke für die erste Info.
Gehen wir die Sache mal als AN an. Wegen U1 Erhöhung kan. Ich auch hier nicht kündigen?
Mit einer ordentlichen Kündigung wäre ich ja erst nach Bindungsfrist draußen also in meinem Fall September 2011.