Es kommt drauf an: Was haben denn der Bürge und der Kreditgeber vereinbart? Denn diese Beiden haben den Bürgschaftsvertrag abgeschlossen, nicht der Bürge und der Kreditschuldner. Der Bürge sollte doch vom Kreditgeber irgendeine Unterlage bekommen haben.
Das Darlehens(Kredit)verhältnis haben wiederum nur der Kreditnehmer und der Kreditgeber, hier hat der Bürge nur etwas drin zu suchen, wenn ihm von einer der beiden Parteien entsprechende Rechte eingeräumt wurden.
Ob der Bürgschaftsvertrag wirksam abgeschlossen wurde, ist wieder eine ganz andere Frage (krasse Überforderung, keine Erfahrung, etc. eben die Klassiker dass eine Schülerin/Azubine gerade 18 für ihren Macker, auch noch Azubi/Arbeitssuchend als Bürge aufgetreten ist).