Bürgschaft für Wohnung

  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Die Frage ist eher: Welche Kosten können da noch durchschlagen?


    Normalerweise bis zu drei Monatsmieten - diese Bürgschaften sind meist selbstschuldnerische Bürgschaften, d.h. der Vermieter könnte sich mehr oder weniger direkt am Bürgen vergreifen. ;)


    Für was dann genau gebürgt werden muß, geht dann eben aus der Formulierung der Bürgschaft hervor (nur Mietzins oder auch Nebenkosten usw.).


    Die Konstellation Kaution plus Bürgschaft ist eher fragwürdig, aber gerade bei Studenten, Azubis und Co. an der Tagesordnung.

  • Du kannst und solltest die Bürgschaft betraglich begrenzen lassen.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Auf was für Summen bzw. Vielfache der Monatsmiete begrenzt man so eine Bürgschaft denn, bzw. worauf lässt sich ein Vermieter ein?
    Denn wenn die Bürgschaft sich auf das Dreifache der Monatsmiete beläuft bringt das dem Vermieter ja nicht viel, da würde es auch eine Kaution tun..

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    – Edward V Berard

  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Denn wenn die Bürgschaft sich auf das Dreifache der Monatsmiete beläuft bringt das dem Vermieter ja nicht viel, da würde es auch eine Kaution tun..


    Tut es ja auch, der Bürge würde idR auch nur den Differenzbetrag von Kaution zu den drei Monatsmieten leisten müssen, wenn Kaution plus Bürgschaft vorhanden sind. Diese drei Monatsmieten entsprechen der gesetzlichen Obergrenze (§551 BGB).


    Allerdings gibt es meines Wissens Ausnahmen, wenn die Bürgschaft unaufgefordert geleistet wird.


    Edit: gefunden -->


    Zitat

    [...] Ausnahme: Hat ein Dritter durch Bürgschaft unaufgefordert Sicherheit für den Mieter geleistet, und wird dieser dadurch erkennbar nicht belastet, kann die Obergrenze von drei Monatsmieten überschritten werden, BGH in ZMR 90,327 in Ergänzung zu BGH 107, 210 (s.o.). Auf das Wissen des Mieters von der zusätzlichen Sicherheit kommt es nicht an.


    Beispiel: Eltern bürgen dem Vermieter gegenüber unaufgefordert für ihr Kind das in seine erste Wohnung zieht. Dieses zahlt zudem eine Kaution. [...]


    http://www.anwalt-im-netz.de/M…rgschaft/buergschaft.html


    Damit bist du jetzt allerdings genau so schlau wie vorher auch schon. ;)

  • Hmm,


    kann es sein, dass da ein kleiner Unterschied besteht zwischen dem was gesetzlich verlangt werden kann und dem, was der Mieter freiwillig leisten darf?
    Wobei freiwillig dann natürlich definiert ist als "Leiste mal freiwillig, sonst such ich mir nen anderen Mieter"?


    Meine das so gelesen zu haben, war aber nicht wirklich klar geschrieben. So wie es rauskam sind das, was Du nennst zwar die gesetzlichen Richtlinien, aber was sollte denn den Mieter hindern, freiwillig unbeschränkt selbstschuldnerisch zu bürgen?

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  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    kann es sein, dass da ein kleiner Unterschied besteht zwischen dem was gesetzlich verlangt werden kann und dem, was der Mieter freiwillig leisten darf?


    Im Prinzip schon, siehe auch das Zitat sowie die entsprechende Passage im Link oder auch hier --> http://www.haus-und-grund-muen…/recht/unbegr_buerge.html


    Entscheidend ist halt, ob die Bürgschaft verlangt oder angeboten wird, aber letztlich bringt dich das jetzt auch nicht weiter, es geht dir ja um eine Begrenzung in der Höhe, oder habe ich das falsch verstanden?

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511



    Entscheidend ist halt, ob die Bürgschaft verlangt oder angeboten wird, aber letztlich bringt dich das jetzt auch nicht weiter, es geht dir ja um eine Begrenzung in der Höhe, oder habe ich das falsch verstanden?


    Na gut, dann verlangt er halt dass ich die Bürgschaft anbiete..:D


    Ja, mir ging es jetzt drum ob ich dem Vermieter sagen kann "Ja, meine Eltern bürgen, aber nur bis X Euro" und wo ich denn die Grenze ansetze, um nicht direkt ausgelacht zu werden.

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  • Meinst du nicht, daß du mit ihm eine Bürgschaft nur für die reinen Mietzahlungen vereinbaren kannst? Dann spielt es auch keine so herausragend große Rolle, ob sie jetzt in der Höhe begrenzt ist, deine Eltern würden dir schon von sich aus aufs Dach steigen, wenn du mehrere Monate die Miete nicht zahlst.

  • Ja,


    das wäre ja grade gut, müsste ich mal nachfragen.
    Eine Mietbürgschaft wäre kein Problem und eigentlich auch wieder lachhaft, weil ich das Geld grade noch selber habe, sonst würde ich ja gar nicht ans Ausziehen denken.
    Ich habe wie gesagt nur keine Lust bei plötzlichem Wandbruch, Wasserschaden o. ä. für die plötzliche Auflösung des Rentenfonds zu sorgen..

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