Frage an die Juristen unter uns

  • Hallo,


    ich suche einen Gestzestext und/oder Gerichtsurteile.


    Und zwar zu folgendem Problem:


    Ich bin beim DRK hauptberuflich als Rettungssanitäter eingestellt und verrichte dort aber die Arbeiten eines Rettungsassistenten !!


    Das ist vergleichbar mit: als wenn einer das Geld eines Gesellen bekommt aber die Arbeit eines Meisters ausführt.


    Sprich: ich bin unterbezahlt.


    So; ich habe jetzt aber von mehreren Seiten gehört, dass wenn ein Arbeitgeber jmd in einer Position einstellt, muss er diesen Aufgaben zukommen lassen die der Arbeitsplatzbeschreibung entsprechen.
    Er kann aber für insgesamt sechs Wochen im Jahr den AN dazu abbestellen andere, nicht seiner Arbeitsplatzbeschreibung entsprechenden, Aufgaben auszuführen.


    Auf Grund von Umstruckturierungsmaßnahmen muss ich jetzt die Aufgaben eines RA erfüllen, bin aber noch als RS eingestellt (und werd dementsprechend bezahlt).
    Somit bin ich jetzt über die o.g. sechs Wochen rüber.
    Also müsste mein Chef mich jetzt um einige BAT Stufen hochsetzten und mich als RA einstellen, oder?


    Kann man diese Aussage (...sechs Wochen...) in irgendwelchen Gesetzen und/oder Urteilen finden?



    HM

  • Vielleicht hilft das:


    § 24 BAT


    Vorübergehende Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit

    (1) Wird dem Angestellten vorübergehend eine andere Tätigkeit (§ 22 Abs. 2 Unterabs. 1) übertragen, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als seiner Vergütungsgruppe entspricht (§ 22 Abs. 2 Unterabs. 2 bis 5), und hat er sie mindestens einen Monat ausgeübt, erhält er für den Kalendermonat, in dem er mit der ihm übertragenen Tätigkeit begonnen hat, und für jeden folgenden vollen Kalendermonat dieser Tätigkeit eine persönliche Zulage.


    (2) Wird dem Angestellten vertretungsweise eine andere Tätigkeit (§ 22 Abs. 2 Unterabs. 1) übertragen, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als seiner Vergütungsgruppe entspricht (§ 22 Abs. 2 Unterabs. 2 bis 5), und hat die Vertretung länger als drei Monate gedauert, erhält er nach Ablauf dieser Frist eine persönliche Zulage für den letzten Kalendermonat der Frist und für jeden folgenden vollen Kalendermonat der weiteren Vertretung. Bei Berechnung der Frist sind bei mehreren Vertretungen Unterbrechungen von weniger als jeweils drei Wochen unschädlich. Auf die Frist von drei Monaten sind Zeiten der Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit nach Absatz 1 anzurechnen, wenn die Vertretung sich unmittelbar anschließt oder zwischen der Beendigung der höherwertigen Tätigkeit und der Aufnahme der Vertretung ein Zeitraum von weniger als drei Wochen liegt.


    (3) Die persönliche Zulage bemisst sich aus dem Unterschied zwischen der Vergütung, die dem Angestellten zustehen würde, wenn er in der höheren Vergütungsgruppe eingruppiert wäre, und der Vergütung der Vergütungsgruppe, in der er eingruppiert ist.


    Zu den Vergütungen im Sinne des Satzes 1 gehören


    a) die Grundvergütung,
    b) der Ortszuschlag,
    c) Zulagen mit Ausnahme der Zulagen nach § 33.


    (3) Der Angestellte, der nach Absatz 1 oder Absatz 2 Anspruch auf die persönliche Zulage hat, erhält sie auch im Falle der Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Vergütung sowie bei Arbeitsunfähigkeit und Erholungsurlaub solange, bis die Übertragung widerrufen wird oder aus sonstigen Gründen endet.

  • Urteile


    Den BAT hab ich auch zur Hand, trotzdem danke.


    Ich dachte eigentlich mehr so an Gerichtsurteile etc.


    Vielleicht hat da noch einer von euch ein paar Beispiele?


    HM

  • Morgen!,


    mal eine andere Frage, Den Sani macht ja so jeder 2. Zivi beim Rettungsdienst, ist ja nur ein 2 wöchiger Aufbaulehrgang vom Rettungshelfer.
    Aber Rettungsassistent ist man bei uns erst nach einer 3 jährigen Ausbildung.
    Ich frage mich dann, wie ein Sanitäter die Aufgaben ohne deren Ausbildung erledigen kann und darf.:confused:
    Also bei uns im Bodenseeraum muss ein RTW mit einem Assi und Helfer oder Sani besetzt sein.
    Wenn ich mir jetzt vorstelle dass da zwei Sanis ankommen, dann Gute Nacht.
    Wie ist das denn bei euch geregelt?


    Trialer:)

    Rentenretter


  • Da hast du mich wohl ein wenig falsch verstanden.
    Ich hab die 3 jährige Ausbildung gemacht und darf mich RettAss nennen.
    So, mein Arbeitgeber (DRK) sagt jetzt: Ich stelle dich als RettSan ein und du erledigst die Aufgaben eines RettAss!! (und bekommst natürlich nur die Bezahlung eines RettSan). Und darauf ziehlt meine Frage. Ist das erlaubt??


    Der Träger des Rettungsdienstes (hier der LK) schreibt auch hier vor, dass ein RTW/NAW mit einem RettAss und einem RettSan besetzt sein muß.


    Aber: ich komme aus Niedersachsen!! Und das NiedersächsischeRettDG hat ja so seine Eigenheiten.
    Es besagt z.Bsp. aus, dass der Träger des RD bestimmen kann wer ein Rettungsmittel besetzten darf und wer dafür für qualifiziert genug gehalten wird!! :eek:
    D.h. wenn mein Chef sagt, dass der Schlachter von nebenan heute mal RTW fahren darf - dann ist das gesetzlich nicht anfechtbar!!! (ist zwar übertrieben, aber erlaubt!) :eek: :flop:


    So weiß ich z.Bsp. aus einem Nachbarkreis, dass dir da am WE möglichst nicht so viel passieren darf. Denn da werden die Fahrzeuge nur von RS und RH besetzt!! :mad:

  • Jetzt verstehe ich Dich, das ist ja echt der Hammer. Bist Du der einzige mit so einem "Arbeitsauftrag"? oder sind bei euch alle assis als sani eingestellt um Geld zu sparen?
    Das mit dem Schlachter ist ein gutes Beispiel:D


    Trialer

    Rentenretter

  • Ich bin zwar keiner vom DRK,aber bei mir ist das so ähnlich.Ich verrichte bei uns die Arbeiten eines Maschineneinrichters.Umbau,Reparatur und Aufsicht.
    Werde allerdings nur als Maschinenführer bezahlt.Das macht immerhin eine Lohngruppe aus.
    Wenn ich nach mehr Geld frage,werde ich immer nur vertröstet.Mittlerweile mache ich mit Absicht nur die Hälfte meines Jobs.Aber das kann ja auch keine Lösung sein.

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • Zitat

    Original geschrieben von Trialer
    Jetzt verstehe ich Dich, das ist ja echt der Hammer. Bist Du der einzige mit so einem "Arbeitsauftrag"? oder sind bei euch alle assis als sani eingestellt um Geld zu sparen?


    Nee, rund die Hälfte der hauptamtlichen Mitarbeiter sind nach diesem Muster eingestellt!! :mad:
    Und das nur um, wie du schon sagtest, Geld zu sparen!:flop:


    Und falls man mal was sagt bekommt man als Antwort:
    "Wenn dir das nicht passt, dann geh doch. Es gibt genug Leute die Arbeit für das Geld machen würden."
    Und damit hat er leider recht...

  • Das ist einfach 'ne Schweinerei.Irgendwie scheint das heute so üblich zu sein.Ich mußte mir heute wieder anhören,das es 4 Mill. Arbeitslose gibt.Und ich könnte mir ja einen anderen Job suchen.
    Aber angeblich soll ja meine Firma nach Tarif zahlen.
    Halt ich für'n Gerücht...:mad:

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

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