Hallo,
ich suche einen Gestzestext und/oder Gerichtsurteile.
Und zwar zu folgendem Problem:
Ich bin beim DRK hauptberuflich als Rettungssanitäter eingestellt und verrichte dort aber die Arbeiten eines Rettungsassistenten !!
Das ist vergleichbar mit: als wenn einer das Geld eines Gesellen bekommt aber die Arbeit eines Meisters ausführt.
Sprich: ich bin unterbezahlt.
So; ich habe jetzt aber von mehreren Seiten gehört, dass wenn ein Arbeitgeber jmd in einer Position einstellt, muss er diesen Aufgaben zukommen lassen die der Arbeitsplatzbeschreibung entsprechen.
Er kann aber für insgesamt sechs Wochen im Jahr den AN dazu abbestellen andere, nicht seiner Arbeitsplatzbeschreibung entsprechenden, Aufgaben auszuführen.
Auf Grund von Umstruckturierungsmaßnahmen muss ich jetzt die Aufgaben eines RA erfüllen, bin aber noch als RS eingestellt (und werd dementsprechend bezahlt).
Somit bin ich jetzt über die o.g. sechs Wochen rüber.
Also müsste mein Chef mich jetzt um einige BAT Stufen hochsetzten und mich als RA einstellen, oder?
Kann man diese Aussage (...sechs Wochen...) in irgendwelchen Gesetzen und/oder Urteilen finden?
HM