Hallo zusammen,
mein Vater hat noch einen D2-Uraltvertrag aus 1998 den er jetzt endlich
mal kündigen will. Die Mindestlaufzeit seit der letzten VVL ist schon lange abgelaufen. Ich hab dann jetzt mal die AGB vom Vertragsabschluss rausgesucht, da steht drin, dass die Kündigung kalendervierteljährlich mit einer Frist von 1 Monat möglich wäre. Den genauen Wortlaut müsste ich raussuchen.
Meine Frage: Hat das noch Gültigkeit oder wurde da im Laufe der Jahre allgemeingültig irgendwas dran geändert? Ein Tarifwechsel oder ähnliches wurde IMHO nie durchgeführt.
MfG DerHocker