Kündigungsfrist bei D2-Uraltvertrag

  • Hallo zusammen,


    mein Vater hat noch einen D2-Uraltvertrag aus 1998 den er jetzt endlich :rolleyes: mal kündigen will. Die Mindestlaufzeit seit der letzten VVL ist schon lange abgelaufen. Ich hab dann jetzt mal die AGB vom Vertragsabschluss rausgesucht, da steht drin, dass die Kündigung kalendervierteljährlich mit einer Frist von 1 Monat möglich wäre. Den genauen Wortlaut müsste ich raussuchen.


    Meine Frage: Hat das noch Gültigkeit oder wurde da im Laufe der Jahre allgemeingültig irgendwas dran geändert? Ein Tarifwechsel oder ähnliches wurde IMHO nie durchgeführt.


    MfG DerHocker

    "Die Kastanien blühen. Ich nehme es zur Kenntnis, äußere mich aber nicht dazu." (Günter Eich)


    Rechtschreibung ist sexy...

  • Die AGBs am Tag der letzten VVL sollten dann maßgeblich sein, da ja bei Verlängerung die neuen AGB akzeptiert werden

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