ZitatOriginal geschrieben von Erik Meijer
Arbeiten verbietet Dir keiner, aber wenn Du mit Arbeit und Bafög soviel Geld hast, dass Du Dir den Unterhalt eines Autos leisten kannst, dann ist Bafög m.E. nunmal schlichtweg nicht mehr erforderlich.
Mit dem Satz verbietest du also jedem Studenten ein Auto. Ich könnte mir außerdem von meinem Nebenjob auch etwas anderes leisten. Zum Beispiel ein aufwendiges Hobby. Modellbau etc... würdest du dann auch noch sagen, dass ich darauf kein "Anrecht" habe ? Muss ich nur weil ich Student bin nur das Nötigste bekommen ?
Der Staat berechnet doch schon das BaföG anhand der Einkunft meiner Eltern und den Grundbedürfnissen eines Studenten in dem jeweiligen Bundesland. Damit ist die Sache für mich eigentlich klar.
raix
Danke. Das wollte ich auch sagen.