EC Karte erneut unterschreiben = Urkundenfälschung ?

  • Moin,


    ich arbeite nebenher in einem großen Supermarktdiscounter und dort habe ich oftmals das Problem, dass die Unterschriften auf den EC Karten meistens kaum oder gar nicht mehr zu lesen sind. Teilweise kann man die Schrift nicht mal mehr erahnen. In solchen Fällen lasse ich mir fix den Perso vorlegen und gut ist.


    Heute hatte ich ebenfalls eine EC Karte, auf der die Unterschrift überhaupt nicht mehr zu entziffern war, sprich der Streifen war fast weiß. Man konnte auch die Umrisse nicht mehr deuten und ein Vergleich war nicht möglich. Die Kundin konnte sich dann noch mit einer Metrocard ausweisen (nein ich da arbeite ich nicht ;) ).
    Als ich ihr dann sagte, sie solle die Karte mal lieber nochmals unterschreiben, damit sie nicht immer nach dem Ausweis gefragt wird, meinte sie zu mir "das wäre dann aber Urkundenfälschung".
    Hab das denn erstmal so hingenommen, aber es läßt mich einfach nicht los. Hat sie Recht ? Habe das bisher eigentlich allen Kunden empfohlen, wo man die Unterschrift absolut nicht mehr erkennen konnte.
    Eigentlich liegt das doch auch im Interesse des Kartennutzers. Wenn die Karte gestohlen wird und die Unterschrift nicht zu erkennen ist bzw nur halb. Mag ja Kassierer geben, denen das dann egal wäre und schups der Dieb mal eben 200 € ausgegeben.



    so.. bin gespannt.. :)

  • Ich habe auf jeden Fall auch schon Karten nachunterschrieben, ohne irgendwas dabei zu denken.. Würde mich auch interessieren!

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  • das ist doch keine urkundenfälschung, hab selber bei net bank gearbeitet und es ist so dass die karte ohne unterschrift ungültig ist..wenn keine drauf ist bzw sie wieder weg ist, dann darfst du die karte eigentlich garnicht annehmen da sie nicht gültig ist. also ist es kein problem den kunden darauf hinzuweisen..und mit ausweis oder pass bist du immer auf der sicheren seite da dort ein lichtbild drin ist..andrer karten würd ich net nehmen da es ziemlich leicht ist an diese heranzukommem..auch er fühereschein ist kein legitimationsmittel in D.

  • Aber der Führerschein ist immerhin ein Lichtbildausweis.
    Auf der Metrocard ebenfalls. Der Unterschied zum Perso wäre der, dass keine Adresse vermerkt ist und kein Geburtsdatum (naja auf der Metrocard mein ich)

  • Zitat

    Original geschrieben von kingpin166
    Als ich ihr dann sagte, sie solle die Karte mal lieber nochmals unterschreiben, damit sie nicht immer nach dem Ausweis gefragt wird, meinte sie zu mir "das wäre dann aber Urkundenfälschung".


    Kurzversion, die ich gerade auf dem Sprung bin: nö. :D


    Geschützt werden sollen ja Sicherheit und Zuverlässigkeit des Beweisverkehrs. Das TB-Merkmal "echt" bezieht sich dabei nicht auf den Inhalt, sondern nur darauf, dass Personenidentität zwischen dem Menschen besteht, der die Urkunde wirklich und vermeintlich hervorgebracht hat.


    Nach hM reicht der Gebrauch eines fremden Namens alleine schon nicht für die Herstellen-Variante aus. Die im eigenen Namen unterschriebene Urkunde kann zwar grds. auch unecht sein, aber das sind anders gelagerte Fälle.


    Die Verfälschen-Variante liegt (wohlgemerkt hier) auch schon mal nicht vor, da schon die Zielrichtung der Handlung genau in die entgegengesetzte Richtung geht. Der ursprüngliche Aussteller kann eine Urkunde aber grundsätzlich auch verfälschen.

  • Gibs da nen Gesetz zum nachlesen ? Würde dann gerne dem nächsten vorlauten Kunden dieses dann nennen wollen mit dem Hinweis, er setze sich einem erhöhten Risiko aus, wegen fehlender Unterschrift

  • Ja. Die Urkundenfälschung ist in § 276 StGB geregelt; mit der Fälschung von Zahlkarten beschäftigten sich §§152a f. StGB und der Mißbrauch von Scheck- und Kreditkarten (was aber nochmal etwas ganz anderes ist) steht in §266b.


    Indirekt ergibt sich das von mir vorhin geschriebene auch aus dem Gesetz (wie eigentlich alles ;)), aber für juristische Laien dürfte das so ohne weiteres nicht dem Gesetzeswortlaut und der -systematik zu entnehmen sein. Eine Einführung zu den Urkundsdelikten findest du aber in jedem Strafrecht BT-Lehrbuch.


    Wie man als Kunde an der Supermarkt-Kasse eine solche Diskussion vom Zaun brechen kann, verstehe ich aber echt nicht. Ich kann mir ehrlich gesagt kaum vorstellen, dass irgendein Praktiker ein Probleme daraus machen würde und als juristischer Laie (= normaler Mensch ;)) dürfte man eigentlich auf soetwas gar nicht erst kommen. Na ja, ich tippe mal, dass in der Nähe deiner Arbeitsstelle irgendwo eine juristische Fakultät ist. ;)

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