Hallo,
ich habe gerade gelesen, dass bei eBay tätige Händler ihren Kunden nun seit August diesen Jahres ein Widerrufsrecht von einem Monat einräumen müßen, es wurden wohl schon 12.000 von 15.000 Powersellern abgemahnt.
Das OLG Hamburg hat das Urteil des KG Berlins bestätigt.
Mich würde interessieren, ob ich als privater Käufer dann den vollen Monat nur beim Erwerb von Neuware erhalte, oder auch beim Kauf von Gebrauchtgütern?
Was mich wundert ist der Umstand, dies alles nur zufällig im Internet erfahren zu haben, lief das nicht durch die Medien?
http://www.ra-haensch.de/php/wordpress/?p=188
ZitatEbay-Kunden können jetzt davon ausgehen, dass Ihr Widerrufsrecht einen Monat und nicht nur zwei Wochen beträgt. Nach dem Kammergericht Berlin hat jetzt auch das Oberlandesgericht Hamburg entsprechend geurteilt.Der Grund für die verlängerte Widerrufsfrist liegt darin, dass den Käufern bei ebay die Widerrufsbelehrung, wenn überhaupt, erst nach dem Vertragsschluss bekannt gegeben wird. Für diesen Fall verlängert das Gesetz die Widerrufsfrist auf einen Monat. Dass die Belehrung möglicherweise vorher schon auf der Verkäuferseite nachgelesen werden kann, genügt den Gerichten nicht. Die vorgeschriebene “Textform” werde dadurch nicht erfüllt.
Das Widerrufsrecht gilt uneingeschränkt. Der Kunde muss keine Gründe angeben.
Kammergericht, Beschluss vom 18. Juli 2006 - 5 W 156/06
OLG Hamburg, Urteil vom 24. August 2006 - 3 U 103/06