Rechtsberatung: Free-SMS -> Abofalle...

  • Moina!


    ich habe ein Problem mit einem Anbieter, welcher im Internet Free-SMS verspricht. Bin mir grad nicht sicher ob ich den Anbieter hier nenn darf, daher verzichte ich zunächst darauf.


    Jedenfalls habe ich einem Free-SMS Anbieter im Internet gesucht, da ich krank zu hause war und mein Handy nicht ging. Da bin ich auf xxx gestossen und diese warben mit 125 Frei-SMS und einem ominösen Gewinnspiel wenn man sich denn dort anmeldet. Von mehr war nicht die Rede. Also hab ich mich dort angemeldet (16.09.2006), mit meiner alternativen eMail-Adresse, welche ich niemals abrufe, sondern nur für eben solche Seiten nutze, wo ich schon erwarten kann, dass ich danach Spam-e-Mails erhalten werde. Dann war ich im Urlaub und habe nach diesem durch Zufall meine alternative e-Mail-Adresse abgerufen. Und siehe da, ich bekam von dieser Seite eine Rechnung! (02.10.2006) Angeblich soll ich einen Vertrag eingegangen sein, mit 1-jähriger Laufzeit und solle jetzt Gebühren zahlen. 8€/Monat, zu zahlen natürlich für 1 Jahr im Vorraus. Hier die e-Mail:


    "Sehr geehrter Herr xxx,


    am 2006-09-16 haben Sie sich (mit der IP xxx) für den Service von xxx entschieden. Dadurch erhalten Sie die Möglichkeit 125 SMS monatlich zu senden.


    Hier erhalten Sie nun die Rechnung für ein Jahr im Voraus, wie vertraglich vereinbart.


    Bitte überweisen Sie folgenden Betrag: 96,00 Euro innerhalb von 7 Tagen auf das angegebene Konto:


    Zahlungsempfänger: xxx
    Kontonummer: xxx
    Bankleitzahl: xxx
    Kreditinstitut: xxx
    Verwendungszweck: xxx


    Betrag: 96,00 €


    ------------------------------------------------
    IBAN: xxx
    SWIFT-BIC: xxx
    ------------------------------------------------


    Im Mailanhang finden Sie die Rechnung im PDF-Format. Diese können Sie mit dem kostenlosen Adobe Reader öffnen, diesen erhalten Sie unter http://www.adobe.com/products/acrobat/readstep2.html


    Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Service Center.


    ------------------------------------
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr xxx Support Team"



    Danach hab ich mich ein wenig schlau gemacht und gesehen, dass es von dem Schmu ewig viele Varianten gibt. Außerdem habe ich gelesen, dass man die "wirksame Einbeziehung der AGB" in Frage stellen kann, bzw. dass die "Klausel mit der Abo-Falle als überraschend i.S.d. § 305c BGB eingestuft wird". Desweiteren soll so ein "Vertrag" sittenwidrig sein. Folgendes habe ich geantwortet (03.10.2006):


    "Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit kündige ich meinen Testzugang. Einen Vertrag habe ich nie geschlossen, ganz davon abgesehen, dass dieser sittenwidrig wäre! Geld werden Sie demnach von mir nicht bekommen! Wenn Sie meiner Kündigung und dem Stornieren der Rechnung nicht nachkommen, werde ich meinen Anwalt einschalten.


    Mit freundlichen Grüßen


    xxx"


    Daraufhin kam länger nichts bis dann diese Antwort von "xxx" kam (13.10.2006):


    "Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben Ihre Anmeldung vom 16.09.2006 vorliegen. Sie haben eine
    Anmeldungsbestätigung erhalten und nicht von Ihrem 14-tägigem Widerrufsrecht
    Gebrauch gemacht. Somit ist der Vertrag abgeschlossen und wirksam.


    Infolgedessen bitten wir sie noch einmal den Betrag im angegebenen Zeitraum zu
    begleichen, da wir den Fall ansonsten dem Inkasso übergeben werden.


    ------------------------------------
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr xxx Support-Team"


    Nun bin ich natürlich total verärgert und will definitiv kein Geld an diese Gauner zahlen. Nur bin ich natürlich auch ein wenig unsicher. Denn das ganze könnte natürlich zu einem längeren und kostspieleigen Rechtsstreit eskalieren, noch dazu evtl. in der Schweiz, und ich besitze keine Rechtschutzversicherung. Dieser Streit wäre schon "nervig" genug und falls ich verlieren sollte, wären die Kosten für das ganze Theater natürlich enorm! Außerdem weiß ich nicht so recht, was ich von der Inkasso-Geschichte halten soll.


    Daher bitte ich hier innständig um Hilfe!


    Vielen Dank im Vorraus!


    Greets Mo

  • Hi,


    genau das ist meiner Schwester auch passiert. Sie haben ihr auch gleich zwei Mahnungen geschickt.


    Hab mich dann ein wenig schlau gemacht u dann fand ich einen wirklich guten Text von einem User in einem anderen Forum.


    Dann hab ich copy&paste gemacht u. abgeschickt. Seit dem keine Mail mehr von denen.....



    Wenn ich es finde poste ich es hier oder bekommst es per PN.


    Ich mach mich mal auf die Suche. :cool:


    edit: war es zufälligerweise sms100free.de ??

    16610LV

  • Oh das wäre wirklich klasse!!!


    Edith: Na wenn Du den Anbieter auch konkretisierst, dann kann ich ihn ja auch "outen" (:D) : http://www.1sms.ch ;)


    Aber wie gesagt, da gibbet etliche, einfach bei google mal "Free-SMS" oder so eingeben ....

  • Bitte schön:





    "Betreff: Mahnung und sofortiger Widerruf Ihres Abo´s


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    Ich habe heute eine E-Mail von Ihnen erhalten, in der stand, Ich hätte mich zu einem Abonnement bei Ihnen verpflichtet, weil Ich eine FREE sms von Ihrer seite aus verschickt habe und solle nun, bis zum xx.xx.2006, xxxx€ zahlen für eine Leistung die Ich überhaupt nicht beanspruchen möchte.


    Da Ich zu diesem Zeitpunkt vollkommen im Unklaren darüber war, dass Ich mit Einwilligung Ihrer Teilnahmebedingungen einen Vertrag eingehe, es mir schlichtweg nicht ersichtlich war, sehe ich mich gezwungen, sofort von diesem Vertrag zurückzuziehen.


    Ich gebe Ihnen eine kleine Information:


    Inhalt der Willenserklärung: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer "Registrierung", "Anmeldung" o.ä. einen Vertragsschluss beabsichtigt,
    dann kann sich der "Nichtkunde" darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde. Es obliegt dann dem Anbieter, der das Entgelt fordert, den Vertragsschluss zu beweisen. Wenn z.B. nur an einer für den Kunden nur mit einer Lupe auffindbaren Stelle auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen wird, ansonsten mehrfach von einem Gratis-Dienst gesprochen wird, wird der Anbieter eine Registrierung nicht als auf den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags gerichtete Willenserklärung verstehen dürfen. Vgl. dazu etwa das Urteil des AG München vom 25.07.2005 (Aktenzeichen: 163 C 13423/05).


    Sie haben also nur versteckt darauf hingewiesen, dass Ihre seite Kostenpflichtig ist, was, laut desselben Aktenzeichens, nicht darauf hindeutet das der Verbraucher, in diesem Falle Ich, ein Abo eingehen möchte.


    Weiterhin möchte Ich daraufhinweisen, das laut § 355 Abs. 2 BGB eine für den Verbraucher deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist und einen Hinweis auf den Fristgebinn enthält, erforderlich ist, ich aber nicht erhalten habe.


    Bei nicht genehmigung meines Widerrufs und Verfall Ihrer Mahnung behalte ich mir rechtliche Schritte vor.


    und verbleib mit nicht mehr so freundlichen Gruessen

    16610LV

  • Wie gesagt..... es hat bei meiner Schwester einwandfrei funktioniert.


    Kann sein, dass du hier oder da mal auf Gross- und Kleinschreibung achten muss.


    Viel Spass beim Abschicken. :cool: :top:

    16610LV

  • Jo, hab n bissi was geändert, die "x" fand ich net so schick :p


    Gebe dann Rückmeldung falls ich nochmal was von denen höre ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von KillingZoe
    Jo, hab n bissi was geändert, die "x" fand ich net so schick :p


    Gebe dann Rückmeldung falls ich nochmal was von denen höre ;)


    Und haben Sie sich wieder gemeldet? Schliesslich ist ja schon über eine Woche vergangen seit deinem letzten Post....

    16610LV

  • Meine Mutter ist auf was ähnliches reingefallen. Die klagen in der Regel nie, weil sie wissen dass die Beweismöglichkeiten sehr eingeschränkt sind. Meistens haben die ja nur eine E-Mail und IP. Beides ist als Beweismittel nur eingeschränkt tauglich.

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  • Moina!


    So, hab mich länger nicht zu Wort gemeldet. Erst einmal die schlechte Nachricht: Es ist noch nicht zu Ende und ich hab gerade einen Brief von ner Inkassofirma bekommen...


    Tjo, Ich hab der Firma oben genannten Text geschrieben. Erst mal ein paar Tage keine Reaktion. Da das ganze ja über meine "Spam"-eMail-Adresse lief, hab ich die dann auch nicht mehr weiter gecheckt. Dann kam irgendwann ne SMS an mein Handy, dass noch offene Forderungen beständen und eine Mahnung an meine eMail Adresse geschickt worden sei (geht das überhaupt? Eine Mahnung an eine eMail-Adresse?). Hier die Mahnung (07.11.2006):


    "Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben Ihre e-Mail zur Kenntnis genommen, beruhen jedoch weiterhin auf
    unsere Forderung und werden Sie somit auch künftig anmahnen.


    Falls Sie nicht reagieren, sehen wir uns leider gezwungen die Angelegenheit an
    ein Inkassounternehmen zu übergeben."


    Über die Rechtschreib-/Satzzeichenfehler will ich jetzt gar nicht erst reden, aber wenn DAS eine Mahnung sein soll... :rolleyes:




    Ich hab denen nochmal geschrieben, dass Sie nicht nach gütligem Recht handeln, dass sie von mir kein Geld sehen werden, dass ich den Vertrag als nicht existent ansehe und dass ich - sollte ich noch weiter "belästigt" werden - selber rechtliche Schritte prüfen werde (Kann ich denn da was tun, bzw. eine Verbraucherschutzzentrale?). Die nächste Antwort kam dann auf dem Postweg am 27.11.2006:




    "LETZE ZAHLUNGSERINNERUNG


    Sehr geehrter Herr xxx,


    leider konnten wir noch immer keinen Zahlungseingang des noch offenen Rechnungsbetrages in Höhe von 99,50€ [Anmerkung: inzwischen mit "Spesen Zahlungserinnerung"] von Ihnen verzeichnen. Bereits am 01.11.2006 haben wir Sie auf diesen per Email hingewiesen.


    Am 16.09.2006 um 11:54:27 haben Sie an unserem günstigen SMS-Service über unser Internetportal http://www.xxxx.xx mit der IP xxxxxxxxxxx teilgenommen. Die Zustimmung Ihrer Bestellung erfolgte durch die Verifizierung Ihrer Emailadresse xxx@xxx.xx am 16.09.2006 11:54:49 durch Klicken des Links in Ihrer Bestätigungsmail. Die Bestellung des Service wurde ebenfalls durch die Handynummer xxxxxxxxxx mittels eines sicheren Verifizierungsverfahrens bestätigt und ist daher eindeutig nachweisbar.


    (...)


    Bei einer Nichtzahlung sehen wir uns gezwungen, gegen Sie als Besteller unserer Dienstleistung rechtliche Schritte einzuleiten. Die Abgabe an einen Anwalt bzw. ein Inkassobüro ist meist mit sehr hohen Kosten verbunden. (...) "




    Bei den "(...)" steht nix weiter ausser Mfg, eine Auflistung der Gebühren, o.Ä.


    Okay, weiter der Reihe nach. Ich habe leider nicht auf dieses Schreiben reagiert, weil ich es als puren Einschüchterungsversuch gesehen habe. Was hat es mit diesen Verifizierungsverfahren auf sich? Ist da was haltbar?


    Tja, ich sah mich bestätigt, weil dann lange nichts kam, aber am 18.01.2007 kam dann ein Brief von "Deutsche Inkassostelle"...


    Inziwischen soll ich fast 130 Euro zahlen. Und das bis zum 31.01.2007. Erstens: Gibt es nicht sowas wie die Einhalung bestimmter Fristen? Müssten das hier nicht mindestens 14 Tage sein? Zweitens: was soll ich jetzt machen?




    Bei mir kollidieren gerade Welten! Mein tief verwurzelter Wunsch nach Gerechtigkeit und die Bekämpfung des Unrechts steht gegen den Wunsch nach Ruhe und kein Stress. Ich fühle mich absolut im Recht! Aber ich habe weder eine Rechtschutzversicherung, noch ewig viel finanzielle Rücklagen um einen längeren Rechtsstreit zu bezahlen. Argh!




    Ich wäre Dankbar für jegliche Hilfe/Kommentar und ganz dringend nach der Adresse einer Verbraucherschutzzentrale (ich hab gegoogelt wie blöd, hab aber echt keine gefunden :o )


    Greets Mo

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