Knobliger Versicherungsfall - wer kennt sich aus?

  • Oh, dann bitte ich um Entschuldigung. Da habe ich Dich wohl tatsächlich mißverstehen wollen ;)


    Im schlimmsten Fall wird die Versicherung wohl die Schuld anerkennen, eine Bezahlung des Schadens aber wegen grober Fahrlässigkeit von B zurückweisen, denn wenn er so gefahren ist, daß das ein Fahrverbot nach sich gezogen hat, dann argumentieren Versicherer gerne mal so...


    cu


    NoTeen

  • Zitat

    Original geschrieben von NoTeen
    Im schlimmsten Fall wird die Versicherung wohl die Schuld anerkennen, eine Bezahlung des Schadens aber wegen grober Fahrlässigkeit von B zurückweisen, denn wenn er so gefahren ist, daß das ein Fahrverbot nach sich gezogen hat, dann argumentieren Versicherer gerne mal so...


    ....aber wäre dann die Versicherung nicht trotzdem in der Zahlungspflicht und würde sich das geld von B wieder zurückholen? Haftpflicht muss doch immer zahlen auch wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt wenn ich mich recht erinnere.


    A1234

    Der Teufel sitzt nachts an meinem Bett und bewundert mich :-D

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