Aloha!
Ja, ich weiss, das es einen Thread zu der Aktion gibt, dort werden aber zu viele unterschiedliche Fragen behandelt...
Mich würde mal von der juristischen Seite her interessieren, ob ein Kündigungsrechts besteht, wenn der Provider seinen Tarif ändertz und dies nicht an Bestandskunden weiterleitet....
Ich habe einen BASE Tarif (25,- EUR GG), zuerst war es ein 12- monatiger, im September habe ich dann um 2 Jahre verlängert. Ich hatte mich natürlich geärgert, dass en keinen Studentenaktion gab, aber was willste machen,. wenn Du Dich an BASE gewöhnt hast... ![]()
Jedenfalls könnte ich doch jetzt in den Weihnachtstarif wechseln, die Gesprächs- un SMS- Gebühren würden gleich bleiben, ich müsste aber nur 20 EUR an GG bezahlen. Die Hotline würde natürlich behaupten, dass dies ein Aktionstarif sei, und das ein Wechsel nicht möglich wäre. Nun gut, die vergünstigte GG ist aber nicht auf einen bestimmten Personenkreis gerichtet (z.B. Studenten) oder aus eine bestimmte Zeit begrenzt (z.B. 6 Monate).
Das heisst, dass der Bestandskunde bis auf unbestimmte Zeit benachteiligt wird, die Tarife geändert wurden, aber nur für Neukunden. Daraus resultiert doch für mich ein SoKÜ- Recht, oder täusche ich da?!?!?
bye
BLADES