Ok, ich definier den Notstrom so:
Fällt bei mir die Stromversorgung aus, also auch die meines ISDN Busses, wird dieser von der Vermittlungsstelle gespeist. Und der Strom dieser Vermittlungsstelle reicht nur für einen Apparat aus, es darf also nur ein Apparat die Berechtigung zur Nutzung dieses Stroms haben.