Also, ich hab jetzt unter vodafone-student.de verzweifelt gesucht und nirgends etwas dazu gefunden. (Dürfen die Anbieter sowas überhaupt, die AGBs in der Art verschleiern und verstecken? :confused: ).
Jedenfalls weiß ich, dass auf dem entgültigen Studentvertrag den ich damals abgeschlossen habe, auf diesem Formular stand drin, dass maximal eine Vergünstigung möglich ist und diese auch jährlich durch Einreichen einer Immatrikulationsbescheinigung nachzuweisen ist. Sonst nimmt sich Vodafone das Recht raus, den Kunden wieder normal hochzustufen.
Quelle: Eigene Vertragsunterlagen
Dementsprechend lieber Vorsicht als Nachsicht.. wenns dennoch klappt natürlich auch nich verkehrt.