Habe neulich von dem telefonischen Anwaltsservice der HUK gelesen, weiß aber nicht ob das eine eigene Art der RS-Versicherung ist oder nur eine Art Option.
Die ARAG hat wirklich eine steile Talfahrt hinter sich
Dabei hat man doch 2004 alle unrentablen Kunden abgestoßen, offiziell um die durch das neue RVG enstehende Kostenlast abzufangen. Dann müsste man eigentlich heute wieder genug Geld haben, um ordentlich arbeiten zu können.
Die Zeiten der einen gelben ARAG-Aufkleber tragenden Querulantenkarren sind eindeutig vorbei. Selbst beim LIDL stapeln sich die 50€-ARAG-Sorglospaket Boxen noch en masse. War die Aktion nicht schon im September?
Da fällt mir auch noch eine heftige Geschichte ein:
Ein Bekannter, zum relevanten Zeitpunkt 25 Jahre alt, Student ohne eigenes Einkommen, ledig und zuhause bei den Eltern lebend sah sich wegen eines ebay-Verkaufs einer Rechtsstreitigkeit ausgesetzt.
Alle dachte sofort an die Mitversicherung der Kinder in der ARAG-RS der Eltern. Dann kamen Zweifel auf, ob diese bis zum 25. oder bis zum 26. Lj. gelte. Der Originalvertrag datiert in den frühen 70er Jahren, auch die Kündigungswelle 2004 hatte man überlebt. Die damaligen ARB waren zur Recherche untauglich, da es damals die Kindermitversicherung noch nicht gab.
Nun ruft der Bekannte bei der ARAG-Hotline an. Das erste Mal am Wochenende, er bekommt einen ARAG-Juristen dran. Klar sei er mitversichert, aber er habe Glück gehabt, da er ja in 4 Monaten 26 würde. Um sicher zu gehen werktags erneuter Anruf bei der Vertragsfragenhotline. Da hieß es zuerst, er sei nicht verischert, da Altvertrag ohne Kinderversicherung. Nach etwas Computerrecherche stellte man aber doch fest, dass irgendwann eine Vertragsänderung stattfand und sicherte wiederum Schutz bis zur Vollendung des 26. Lj zu. Man wollte ihm sogar Unterlagen für eine Anschlussversicherung bei der ARAG zuleiten, da er ja bald 26 würde. Mit so einer Anschlussversicherung kann man die 3monatige Karenzzeit umgehen.
Nun saher er dem Streit mit dem Käufer gelassen entgegen.
Es kam wie es kommen musste, ein Anwaltschreiben des Käufers flatterte ins Haus.
Daraufhin Anruf bei der ARAG, zwecks Deckungszusage.
Man sehe keine Grundlage für einen Versicherungsschutz, da das 25. Lj. doch schon lange vollendet sei. Bekannter wendet die zweimaligen Falschauskünfte an der Hotline ein. Der unfreundliche Hotliner konnte die beiden Anrufe sogar im System sehen. Es tue ihm leid, aber diese Auskünfte waren unverbindlich.
Man könne höchstens einen Kulanzantrag stellen. Diese wurde nach einer Woche "im Interess aller Versicherten" abgelehnt.
Ein Glück, dass der Streitwert sehr niedrig war. So hat die ARAG wieder einen 30 Jahre treuen Kunden und einen potentiellen Kunden verloren. Aber dann muss die ARAG wenigstens nicht von sich aus kündigen, da kann man schon wieder eine Menge Porto einsparen...