Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von Wally B. Feed
    Was heißt das nun, bekomme ich meine 25 cent oder nicht. Der Artikel wurde wieder nicht verkauft und einstellen tue ich ihn nicht noch einmal.


    Zitat

    Wird der Artikel beim zweiten Mal verkauft, schreiben wir Ihnen die Angebotsgebühr gut. Findet sich auch beim zweiten Mal kein Käufer für Ihren Artikel, erfolgt keine Gutschrift der Angebotsgebühr, wenn Sie Ihren Artikel zum dritten Mal wiedereinstellen.


    Was verstehst Du daran nicht ?!?

    Nix..............

  • Zitat

    Original geschrieben von Wally B. Feed
    Was heißt das nun, bekomme ich meine 25 cent oder nicht. Der Artikel wurde wieder nicht verkauft und einstellen tue ich ihn nicht noch einmal.


    Wie wärs mit Lesen?
    Dann bekommst du auch die Angebotsgebühr nicht gutgeschrieben.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Wie wärs mit Lesen?
    Dann bekommst du auch die Angebotsgebühr nicht gutgeschrieben.


    Ich verstehe das aber so, das ich die nicht wiederbekomme, wenn ich den Artikel ein drittes Mal einstelle. Und nicht, wenn er beim zweiten mal nicht verkauft wird. Dann rentiert sich das Einstellen des Artikels ja gar nicht mehr. Ebay ist sowas von dämlich.


    Und im übrigen habe ich gelesen.

    "Wo ist das Ding?"

  • Zitat

    Original geschrieben von Wally B. Feed
    Ich verstehe das aber so, das ich die nicht wiederbekomme, wenn ich den Artikel ein drittes Mal einstelle. Und nicht, wenn er beim zweiten mal nicht verkauft wird. Dann rentiert sich das Einstellen des Artikels ja gar nicht mehr. Ebay ist sowas von dämlich.


    Und im übrigen habe ich gelesen.


    Das hast du ganz richtig verstanden. Wenn deine Situation da nicht aufgeführt ist, dann gibts auch keine Gutschrift!


    Beim Wiedereinstellen erfolgt kein Verkauf --> keine Gutschrift


    Beim dritten Mal zahlst du in jedem Fall ganz normal, hast aber wieder die Möglichkeit der Gutschrift bei Wiedereinstellung (quasi das 4. Mal).


    Beim einmaligen Einstellungen hast du keine Chance die Angebotsgebühr erstattet zu bekommen, es sei denn, dein Angebot wurde duch ebay gelöscht.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Also, habe jetzt ein Problem.


    Ich benötigte ein neues Blinkerglas. Über Ebay sah ich eine Auktion, in welcher ein Rücklicht für meinen PKW Typ angeboten wurde. Ich schrieb den Verkäufer an und fragte, ob er ebenfalls einen Seitenblicker für diesen Typen hätte. Er bot mir daraufhin den Blinker an. Somit habe ich den Betrag ( 10€ ) überwiesen. Also ein Geschäft außerhalb von Ebay.
    Bis jetzt habe ich keine Reaktion mehr vom Käufer vernommen, auf mehrmalige E-Mails meinerseits reagiert er nicht. Eigentlich bin ich nicht der Meinung, das jemand für 10€ betrügt, aber ich warte jetzt seit 2 Wochen und bekomme keine Meldung.
    Jetzt kann ich aber nicht immer Mails wie: "ich benötige den Blinker" schreiben, sondern múß wohl etwas deutlicher bis hin zur Androhung rechtlicher Schritte werden.


    Frage:
    Wie läuft das jetzt mit z.B. Mahnung, Fristsetzung, etc?
    Wie sollte ich jetzt verfahren, gerade im Hinblick auf meine Rechte und wie ich sie durchsetzen kann?


    Sind zwar nur 10€ aber abschreiben möchte ich die nicht. Da gehts auch ums Prinzip, ich bezahle was und der schickt es einfach nicht,- unverschämt, da ich einen Blinker gerade am KFZ dringend benötige (was ich ihm auch schon schrieb).

  • Lass ihm halt noch ein bisschen Zeit. Evtl. muss er erst einen geeigneten Parkplatz auf dem nachts das gewünschte Modell steht suchen?


    Im Ernst: "Zwischen uns besteht ein wirksamer Kaufvertrag über ein Blinkerglas wie besprochen. Ich habe bereits den Kaufpreis wie vereinbart durch Überweisung an Sie geleistet. Leider haben Sie die geschuldete Ware noch nicht geliefert. Hiermit fordere ich Sie auf, mir das geschuldete Blinkerglas bis spätestens 17.03.2005 zu liefern und zu übereignen.


    Sollte die Frist erfolglos verstreichen, behalte ich mir rechtliche Schritte gegen Sie vor."


    Oder so ähnlich :)

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  • Super, an sowas habe ich gedacht.
    Denke werde noch einige Tage der Sicherheithalber warten (vielleicht hat er ja einen Grund) und dann mailen.


    Wie sähe die Situation nach Fristverstreichung aus, direkt anzeigen (blöd), oder habe ich noch weitere private Möglichkeiten (zweite Mahnung mit Fristsetzung, etc)?
    Reicht auch eine Fristsetzung von einer Woche? Zwei sind mir zu lange...
    Mir gehts es jetzt um den korekten Ablauf, welchen ich einhalten sollte!

  • Zitat

    Original geschrieben von OnRoP
    Wie sähe die Situation nach Fristverstreichung aus, direkt anzeigen (blöd), oder habe ich noch weitere private Möglichkeiten (zweite Mahnung mit Fristsetzung, etc)?
    Mir gehts es jetzt um den korekten Ablauf, welchen ich einhalten sollte!


    Nach erfolglosem Fristablauf kannst du dem Verkäufer wirksam den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärenm (mit der Folge, dass du Rückzahlung den Kaufpreies verlangen kannst) und Schadenseratz fordern.


    Bliebe nur noch ein Problem mit dem Versand: Wenn der Verkäufer Verbraucher ist und eine Versandart ohne Einlieferungsnachweis vereinbart wurde, kann sich der Verkäufer relativ schnell entlasten. Mit der Übergabe an den Frachtführer ginge in diesem Fall die Gefahr des Untergangs der Kaufsache auf dich über.


    An eine Straftat zu denken halte ich für etwas verfrüht. V.a. bringt dich eine Strafanzeige gegen den Verkäufer erst mal nicht weiter.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Aloha,


    1. aus rechtlichen Gruenden wuerde ich die Frist auf zwei Wochen setzen.
    2. ist der Verkäufer Privatmensch oder ein gewerblicher Anbieter? Welche Versandart wurde angeboten und welche vereibart?
    3. Strafanzeige bringt nuescht und ist z.Zt. Unsinn :)


    Gawain

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