Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Also für mich ist das ganz klar,dass der Verkäufer es vorher gewusst hat.


    Sonst wäre der Defekt nicht so "geschickt" umschrieben worden.


    """Zum Glück""" geht das Eplus Netz auch nicht richtig, es bucht sich manchmal nicht ein. Ich habe ihm bzw. ihr eine Frist bis Mittwoch gesetzt, ansonsten trete ich vom Kaufvertrag zurück und werde Ebay einschalten.


    Leider kann ich dir Telefon Nr nirgends finden, sonst würde ich der mal was erzählen :(


  • Meine Antwort:


    Hallo ,


    ich habe die Artikelbeschreibung sehr wohl gelesen.


    Allerdings ist der Defekt so geschickt umschrieben worden, dass er mir leider erst nach Erhalt der Ware aufgefallen ist.


    Zu ihren Punkten:


    1. Das mit dem Akku ist mir im Grunde genommen egal, ich wollte es nur gesagt haben.
    2. Eplus funktioniert überhaupt nicht einwandfrei, das Handy bucht sich manchmal nicht ein oder hat keinen Empfang.
    Außerdem wurde an dem Handy wie gesagt laienhaft rumgewerkelt. Außerdem verkaufen Sie ansonsten öfters defekte Handys, dann wäre es kein wunder, dass dieses auch Defekt ist. Dies alles habe ich leider erst nach der Auktion bemerkt.


    Ich muss mal eins loswerden, normalerweise funktioniert ein Dualbandhandy mit allen Karten einwandfrei. Warum wird in der Auktion so betont, dass das Handy mit Eplus getestet wurde und nicht mit anderen? Richtig, weil der Defekt vorher bekannt war. Man legt nur eine einfache Td1 Simkarte in das Handy und bemerkt den nicht vorhandenden Empfang. Sowas betont man definitiv nicht extra wenn man weiß, dass das Handy ansonsten technisch ok ist.


    Wurde in der Auktion eindeutig der Defekt genannt? Nein, also handelt es sich um einen Betrug.



    Am besten wäre für Sie und mich, das Geld zu erstatten. Dann könnte ich
    Porto, Nerven und viel Zeit sparen.


    -----------------------------------------------------------------------------------------------


    moralisch ist das alles doch nicht mehr vertretbar. :mad: :(

  • rechtliche Hilfe wegen ebay Auktion


    Hab bei ebay letzte Woche ein v3690 ersteigert.In der Beschreibung stand, dass das Gerät die üblichen Gebrauchsspuren aufweist.Als ich das Gerät ausgepackt hab, hab ich erstmal ein paar Kratzer auf der Schale gesehen und die Tastatur hat auch schon so einige Risse.Naja,damit könnte ich ja noch leben, aber als ich es dann einschalte, geht die Displaybeleuchtung nicht!Nix zu machen, lag an keiner Einstellung und hat auch nach mehrfachem ein- und ausschalten nicht funktioniert.Ich also ne Mail an die Verkäuferin geschrieben, ob sie lieber was zur Reperatur dazuzahlt(was das mindeste gewesen wäre) odre das Gerät wieder zurücknimmt.Doch die antwortet mir nur, dass das zu den "üblichen Gebrauchsspuren" gehöre und ich von ihrer Seite weder mit einer Rücknahme noch mit einem Anteil an der Reperatur rechnen soll.Was kann ich da machen?Hab schon ebay geschrieben, aber die haben nur gemeint, dass ich mcih an meinen Anwalt wenden solle.Wollte aber hier erstmal die Profis fragen, wies überhaupt für mich ausschaut.

  • first, denke das gehört in den Ebay Problemthread...


    Rechtsanwalt lohnt sich natürlich nur wenn du


    a) einen "guten Preis" bezahlt hast (der will natürlich auch was verdienen ;) )


    u.


    b) wenn du Rechtschutz versichert bist.


    Ansonsten, schon etw. vom Ebay Käuferschutz gehört?


    Schau das mal an!


    :)

  • Oh, das mit dem ebay Problemthread hab ich total verpennt, sorry.Hab für das Handy knapp 70€ gezahlt, Käuferschutz lohnt sich also nicht wirklich.Da ich ne sehr gute Rechtsschutzversicherung habe, werd ich wohl zum Anwalt gehen.Aber hab ich da überhaupt ne Chance, was zu erreichen?Heute hat mir die Verkäuferin, wiedrsprüchlich zu ihrer letzten Mail, dass das Display noch ging, als sie es losgeschickt hat!?

  • Zitat

    Original geschrieben von dachecka0711
    Oh, das mit dem ebay Problemthread hab ich total verpennt, sorry.Hab für das Handy knapp 70€ gezahlt, Käuferschutz lohnt sich also nicht wirklich.Da ich ne sehr gute Rechtsschutzversicherung habe, werd ich wohl zum Anwalt gehen.Aber hab ich da überhaupt ne Chance, was zu erreichen?Heute hat mir die Verkäuferin, wiedrsprüchlich zu ihrer letzten Mail, dass das Display noch ging, als sie es losgeschickt hat!?


    kannst du nicht mal einen link von der auktion posten, bitte?


    ob du eine Chance hast, kann ich nicht genau sagen.



    - Könnte der Defekt auf dem Transportweg passiert sein? (Wie war die Ware verpackt)?


    - Wenn ja, war die Ware versichert abgeschickt (als Paket) ?


    - Wie ist das sonstige Verkaufsverhalten des Verkäufers (anhand der Bewertungen?)


    - Eventuelle Klauseln in der Auktion vorhanden ( da verkauf von Privat keine Rücknahme o.ä.)?


    Wie gesagt, poste bitte mal den Link oder dir Art Nr


    :top:

  • Also die Auktion ist hier .Das Paket(eine 3410 Schachtel mit Innenverpackung(das grau Teil, wo das Handy, Netzteil etc. drin liegen)) wurde unversichert verschickt.Ist also eher unwahrscheinlich, dass es beim Transport passiert ist.Auch hat sie ja indirekt bereits zugegeben, dass die Beleuchtung schon defekt was.Inj der Beschreibung gibts wie ,du ja selber siehst, kein Klasueln bezgl. Rücknahme o.ä.

  • Kurz und knapp:


    Das ist ein Fall der Gewährleistung.
    Es wurde geschieben, dass übliche Gebrauchsspuren vorhanden sind, dazu gehört ein Hardwaredefekt aber definitv nicht. Üblche Gebraucsspuren sind Kratzer, abgegriffene Tasten und sonstige Abnutzungserscheinungen.


    Die Gewährleistung ist nicht ausgeschlossen, somit haftet der Verkäufer für Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren.


    Der Verkäufer darf bzw.muß nacherfüllen.


    Gruß
    Chris

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


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  • Zitat

    Original geschrieben von ShaoLin
    Kurze Frage:
    Darf ich einen Film verkaufen mit folgendem FSK-Hinweis "Nicht freigegeben unter 18 Jahren" ?


    Ich glaube Ebay schmeißt grundsätzlich 18er Videos direkt wieder raus, wenn es bemerkt wird.

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