ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Mooney
Hallo DaFunk,
Ich habe die Dame angemailt, und nachgefragt, was sie sich als Lösung vorstellt; werde ihr aber dann noch die Möglichkeit bieten, das Handy selbst noch einmal zu überprüfen.
Gruß, Thorsten
Für den Gewährleistungsausschluß sollte das ausreichen.
Wenn du halbwegs sicher belegen kannst, dass das Gerät funktionsfähig verschickt wurde und auch nicht durch ungeeignete Verpackung einen Transportschaden erlitten hat, kann dir nichts passieren.
Jedes Entgegenkommen deinerseits wäre dann reine Kulanz.
@ Hamasaki:
Die Frage wäre hier, ob man dir ggf. unterstellen könnte, vom Mangel gewusst zu haben. Du hast ja auch die Gewährleistung ausgeschlossen und damit grundsätzlich keine Haftung, sofern du nicht wissentlich etwas defektes verschickt hast. Ein Transportschaden lässt sich nach der Nachricht ausschließen.
Wenn es also möglich ist, mit dem Objektiv und dem behaupteten Einschluß Aufnahmen anzufertigen, ohne den Mangel zu bemerken bzw. bemerken zu müssen, dann ist der Gewährleistungsausschluß wirksam, da er ja gerade für die Fälle gedacht ist, in denen eine Privatperson nicht in der Lage ist, einen Defekt festzustellen oder aufgrund mangelnder Kenntnis nicht bemerkt.
Du hast ja bestimmt Aufnahmen unter Verwendung des Objektivs angefertigt, mit denen du belegen kannst, dass der Mangel fpr dich nicht erkennbar war.
Insofern kein Problem.