Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.



  • Für den Gewährleistungsausschluß sollte das ausreichen.
    Wenn du halbwegs sicher belegen kannst, dass das Gerät funktionsfähig verschickt wurde und auch nicht durch ungeeignete Verpackung einen Transportschaden erlitten hat, kann dir nichts passieren.


    Jedes Entgegenkommen deinerseits wäre dann reine Kulanz.




    @ Hamasaki:


    Die Frage wäre hier, ob man dir ggf. unterstellen könnte, vom Mangel gewusst zu haben. Du hast ja auch die Gewährleistung ausgeschlossen und damit grundsätzlich keine Haftung, sofern du nicht wissentlich etwas defektes verschickt hast. Ein Transportschaden lässt sich nach der Nachricht ausschließen.


    Wenn es also möglich ist, mit dem Objektiv und dem behaupteten Einschluß Aufnahmen anzufertigen, ohne den Mangel zu bemerken bzw. bemerken zu müssen, dann ist der Gewährleistungsausschluß wirksam, da er ja gerade für die Fälle gedacht ist, in denen eine Privatperson nicht in der Lage ist, einen Defekt festzustellen oder aufgrund mangelnder Kenntnis nicht bemerkt.
    Du hast ja bestimmt Aufnahmen unter Verwendung des Objektivs angefertigt, mit denen du belegen kannst, dass der Mangel fpr dich nicht erkennbar war.


    Insofern kein Problem.

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  • Wir haben dir hier eigentlich schon alles erklärt. Aber du hast bis dato nicht aufgeklärt, ob es nun ein Schreibfehler war oder der Käufer eine falsche Adresse genannt/bei ebay hinterlegt hat.


    Das ist nämlich der entscheidende Punkt.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hat dich der Käufer vor Einschaltung des Anwalts gemahnt?

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  • Das Geld zurückfordern ist gerade keine ernsthafte und endgültige Aufforderung zur Leistung (=Mahnung).


    Wenn du dich nicht in Schuldnerverzug (erfordert i.d.R. Mahnung) befunden habe solltest, sehe ich keine Grundlage für Übernahme RA-Kosten.


    Und sein Rücktritt konnte ohne vorherige Nachfristsetzung keine Wirkung entfalten.

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  • Ich hätte nicht gedacht, dass ich den Thread jemals in Anspruch nehmen müßte, mir ist nun aber ein Mißgeschick passiert, in dem ich euren Rat brauche.


    Folgendes:
    Ich habe gestern Abend diese Auktion vorbereitet und den Start für heute 14:45 Uhr angesetzt. Wie man unschwer erkennen kann, habe ich mich leider zu sehr auf die Gestaltung der Auktion konzentriert, statt auf den Unterschied zwischen "Sofort-Kauf" und "Startpreis" zu achten.


    Nun komme ich gerade nach Hause und und sehe welcher Fehler mir gestern unterlaufen ist.


    Jedenfalls habe ich dem Käufer gerade eben folgende Nachricht über das Ebay-Nachrichtensystem zukommen lassen:



    Reicht das, um meinen Irrtum geltend zu machen oder muß ich noch was unternehmen ?

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