Hallo, der "normale" Handyvertrag läuft 24 Monate und ist mit einer Frist von 3 Monaten vorher zu kündigen. So weit so gut.
Jetzt habe ich gerade bei (bitte nicht lachen) Bild.de einen Artikel über Fitness-Studios gelesen. Link Dort gibt es den Kasten "Achtung! Das sollten Sie über Verträge wissen"
Beim Durchklicken der 8 Seiten findet sich folgendes:
Zitat
Seite 3:
Der Bundesgerichtshof ist der Meinung, dass eine Grundlaufzeit (Mindestzeit) von vierundzwanzig Monaten toleriert werden kann.
und
Zitat
Seite 4:
Angemessen sind vor Gericht nur Kündigungsfristen von bis zu vier Wochen. Alles was darüber liegt, ist nach der gängigen Rechtssprechung unwirksam.
Da frage ich mich: Weshalb beim Mobilfunk die Dreimonatsfrist üblich ist, hat dagegen noch niemend geklagt, wenn ja warum haben die Gerichte anders entschieden?
Leider nennt Bild auch keine Quelle oder Aktenzeichen. Vielleicht war es auch nur eine Einzelfallentscheidung. Ich sehe auch nicht den großen Unterschied zwischen einem Zweijahresvertrag "Mobilfunk" und "Fitness-Studion". Mich haben die Aussagen jedenfalls verwundert.