Kündigungsfristen der Netzbetreiber rechtes?

  • Hallo, der "normale" Handyvertrag läuft 24 Monate und ist mit einer Frist von 3 Monaten vorher zu kündigen. So weit so gut.


    Jetzt habe ich gerade bei (bitte nicht lachen) Bild.de einen Artikel über Fitness-Studios gelesen. Link Dort gibt es den Kasten "Achtung! Das sollten Sie über Verträge wissen"


    Beim Durchklicken der 8 Seiten findet sich folgendes:

    Zitat


    Seite 3:
    Der Bundesgerichtshof ist der Meinung, dass eine Grundlaufzeit (Mindestzeit) von vierundzwanzig Monaten toleriert werden kann.


    und

    Zitat


    Seite 4:
    Angemessen sind vor Gericht nur Kündigungsfristen von bis zu vier Wochen. Alles was darüber liegt, ist nach der gängigen Rechtssprechung unwirksam.


    Da frage ich mich: Weshalb beim Mobilfunk die Dreimonatsfrist üblich ist, hat dagegen noch niemend geklagt, wenn ja warum haben die Gerichte anders entschieden?


    Leider nennt Bild auch keine Quelle oder Aktenzeichen. Vielleicht war es auch nur eine Einzelfallentscheidung. Ich sehe auch nicht den großen Unterschied zwischen einem Zweijahresvertrag "Mobilfunk" und "Fitness-Studion". Mich haben die Aussagen jedenfalls verwundert.

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  • Mein T-mobile Relax Vetrag läuft am 22.12.06 aus. Kann ich da jetzt nicht mehr rauskommen??? Muss ich noch weitere 24 Monate warten?

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  • Das ist die Frage. Versuche doch mal Bild zu kontaktieren, dass Sie Dir das Urteil nennen können. Dann hättest Du noch 3 Tage Zeit den Vertrag bei T-Mobile zu kündigen. Ein Versuch wäre es wert.


    Wenn sich T-Mobile nicht darauf einläßt verlängert sich der Vertrag "nur" um 12 Monate.

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  • Tja das ist halt Bild-Recherche


    Natürlich sind die Fristen der großen Netzbetreiber BGB-konform.


    § 309 Nr. 9 BGB
    9. (Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen)


    bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat,
    a) eine den anderen Vertragsteil länger als zwei Jahre bindende Laufzeit des Vertrags,
    b) eine den anderen Vertragsteil bindende stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils mehr als ein Jahr oder
    c) zu Lasten des anderen Vertragsteils eine längere Kündigungsfrist als drei Monate vor Ablauf der zunächst vorgesehenen oder stillschweigend verlängerten Vertragsdauer;

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  • Hab mir mal die T-mobile AGB angesehen:


    Zitat

    Vertrag mit fester Laufzeit (Mindestlaufzeit) von 24 Monaten: Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Die Kündigung muss T-Mobile oder dem Kunden mindestens drei Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit schriftlich zugehen. Soweit das Vertragsverhältnis weder vom Kunden noch von T-Mobile gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um sechs Monate, wobei für die Kündigung sodann die Regelung in vorstehendem Satz entsprechend gilt.


    Da steht nun was von 6 Monaten. Und wie siehts mit Handysubvention aus, wenn ich die Frist habe verstreichen lassen? Bekomm ich da erst einmal gar nichts und wenn ich ein neues haben will gibts wieder ne 24 Monats Verlängerung???

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  • Richtig, aber das ist bei jedem Provider so. Ein neues Handy gibt es nur, wenn man sich wieder 2 Jahre an den Betreiber bindet.

  • verlängert sich das ganze bei mir denn jetzt um 6 oder 12 Monate?

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  • Zitat

    Original geschrieben von Luke999
    verlängert sich das ganze bei mir denn jetzt um 6 oder 12 Monate?


    Im BGB steht nicht, daß eine automatische Vertrags-Verlängerung mindestens, sondern höchstens 12 Monate bewirken darf. :rolleyes:


    T-Mobile verängert traditionell um 6 Monate, die anderen langen voll zu ...

    LG: V30
    Samsung: Galaxy Tab S2 LTE, A5 (2017);
    Sony: Xperia X Compact;


  • maximumhandy: :top:

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