Eine Identifizierung dient natürlich dazu, herauszufinden ob eine Person die ist, als welche sie sich ausgibt. Dies konnte bei dir aber eben nicht abgeschlossen werden. Daher war eben doch eine zusätzliche Identifikation notwendig.
Die Identifikation wurde erfolgreich durchgeführt. Darüber hinaus wurden jedoch zusätzliche Attribute abgefragt, die für die reine Feststellung der Identität nicht erforderlich sind.
Andernfalls müsste man sich bei einer Grenzkontrolle nicht nur mit Personalausweis oder Reisepass, sondern zusätzlich auch mit einer Meldebescheinigung ausweisen. Tatsächlich ist für den Grenzübertritt jedoch weder eine Meldebescheinigung erforderlich noch eine Adressangabe im Ausweisdokument. Ein gültiger Reisepass – beziehungsweise in meinem Fall auch ein Personalausweis ohne Adressangabe – ist ausreichend.
Daraus folgt, dass die Abfrage der Adresse für die Identifikation selbst nicht relevant ist.
geh in die Gemeinde die deinen Personalausweis ausgestellt hat oder wo deine letzte Meldeadresse in Deutschland war, und lass auf den NFC Chip deine Schweizer Adresse hinterlegen,
Warum geht das nicht in einer Gemeinde, die näher an meinem Wohnsitz liegt oder eine völlig beliebige, damit ich das erledigen kann, wenn ich gerade mal (zu Behördenöffnungszeiten) in Deutschland bin? Ich habe zu meiner damaligen Wohnsitzgemeine keinerlei Bezug mehr, ausser dass ich da mal für ein Jahr gewohnt habe. Ich war vielleicht vor zuletzt 6 Jahren oder so zuletzt dort.
seit 2019 ist das möglich, aber nicht immer wird es beim abmelden in Deutschland auch gemacht.
Danke für den Tipp. Als ich mich abgemeldet habe, gab es diese Art von Personalausweisen noch gar nicht. Daher wollte ich bei der Einführung unbedingt einen solchen haben, nur sinnvoll nutzen, kann man den bis heute nicht wirklich.
Ich halte das Verfahren der Bank trotzdem für fragwürdig.