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Schweizer Netze sind traumhaft gut, sagt das Magazin Chip.
Wenn man ein Swisscom-Abo hat, weiss man gar nicht was ein Funkloch ist. Das lernt man erst kennen, wenn man im Ausland ist. Vor nicht langer Zeit haben sich die Telefone in Waldshut in die Schweizer Netze eingebucht, da es dort 5G gab, während Telekom & Co. nur Verbindungen via Edge oder UMTS fertigbrachten. 
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Ich bin inzwischen auf folgende Seite der Bundesnetzagentur gestossen:
https://www.bundesnetzagentur.…fon/Versorgung/start.html
Das Wichtigste:
Zitat
Mehr Angebot: Nach dem Telekommunikationsgesetz haben Sie einen Anspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Telekommunikationsdiensten. Der Anspruch umfasst auch den hierfür notwendigen Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz und besteht für Ihre Hauptwohnung oder für Ihren Geschäftsort. Mit dem Anspruch wird das Recht auf eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe verwirklicht.
und
Zitat
Ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf einen leitungsgebundenen Anschluss besteht nicht. Vielmehr darf die Versorgung auch drahtlos erbracht werden. Hierfür kommen unter anderem der Mobilfunk und der Satellitenfunk in Betracht. Entscheidend ist dabei allein, dass die Anforderungen aus der TK-Mindestversorgungsverordnung gewahrt sind.
Ob damit der Vermieter aus dem Schneider ist, müssen wir jetzt nochmals abklären.
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Man findet in den Apple-Shops den Grund, warum Apple etwas teurer ist:
...
Aber auch bei Problemen konnte mir dort immer schnell und oft unkompliziert geholfen werden.
Etwas off-topic:
Ich habe nicht aufgepasst und meine SSD von meinem privaten MacBook-Air lief voll. So voll, dass das Journal nicht mehr geschrieben werden konnte und es damit noch nicht einmal möglich war Dateien zu löschen. Etwa eine Stunde hatte ich einen Apple-Techniker am Telefon, der mir Schritt für Schritt erklärte, was ich zu tun hätte um das Gerät wieder zum Laufen zu bringen. Ich habe für diesen Anruf nicht einen Cent bezahlt. Und ich bin nicht sicher, ob Microsoft einen ähnlichen Service bietet.
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Man findet in den Apple-Shops den Grund, warum Apple etwas teurer ist: die Anzahl der Verkäufer!
Während man heutzutage im stationären Einzelhandel das Personal suchen muss, gibt es dort mehr als genug, die einen Ansprechen und Dinge "erklären" wollen. Auch die Apple-Today-Schulungen finde ich sehr gut, auch wenn die Zielgruppe dieses Forums nicht unbedingt zur Zielgruppe dieser Kurse gehört.
Ich bin dort zwar auch selten, meistens um mir die neu vorgestellten Geräte anzusehen. Aber auch bei Problemen konnte mir dort immer schnell und oft unkompliziert geholfen werden.
übrigens zum neuen Shop in Zürich gibt es weitere Informationen:
https://www.macprime.ch/a/news…e-flaeche-eroeffnung-2027
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Gar nichts, es sei denn das Vorhandensein eines Glasfaseranschlusses ist Mietbestandteil. Dann kannst Du natürlich Mietminderung geltend machen.
Es geht nicht um die Technologie "Glasfaser". Das Haus ist derzeit nicht erschlossen, auch nicht mit Kupfer, so dass kein Festnetzanschluss möglich ist.
Ich schrieb nur Glasfaser, weil irgendwann im Laufe des Jahres der Glasfaserausbau in dieser Gegend stattfindet und dann auch dieses Haus mit Glasfaser angeschlossen wird.
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Welches ist der günstigste Festnetz Tarif, der z.B. von der Telekom oder anderen Anbietern angeboten wird.
Die KI spuckt mir Call Start oder Call Basic aus, nur leider finde ich dazu nichts auf der Homepage der Telekom.
Kann mir jemand helfen? Danke!
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Und ein Mieter muss sich dann eben bei Einzug selber drum kümmern, einen Vertrag mit dem Netzbetreiber zu machen.
Vielen Dank Tom4711
Was ist im Fall, dass das Glasfaserkabel erst Monate nach dem Einzug verlegt wird?
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Ich habe mal eine rechtliche Frage: Wer ist eigentlich dafür verantwortlich, dass in einem Neubauprojekt (> 40 ETW), die Kabel für die Telekommunikationsinfrastruktur gelegt werden?
Bis wann hat die Verlegung zu erfolgen? Muss das explizit in der Baubeschreibung angegeben werden oder ist es selbstverständlich wie Strom und Wasser?
Wer ist haftbar, wenn dieses nicht erfolgt und eine Mobilfunk-Zwischenlösung genutzt werden muss? Mieter, Vermieter (Eigentümer der Whg.), Bauleitung/Bauunternehmen?
Vielen Dank für Eure Einschätzungen und Erfahrungsberichte.
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Hier geht es zwar um Busse in der Schweiz, sollte aber auch für die Bahn und Deutschland anwendbar sein.
https://www.szu.ch/de/unsere-z…ustelle-auf-den-fahrplan/