Ja, einfach ausgedrückt ist es eine 5-monatige Kündigungsfrist.
Trotzdem wäre die Aussage in der Produktbeschreibung "monatlich künbar" ja nicht falsch...
Ich denke, das ist Interpretationssache, und im Zweifelsfall weiß man eben nicht wie der Richter das sieht, aber wenn z.B. "monatlich künbar" in der Produktbeschreibung und in den AGBS dann "monatlich kündbar zum Ablauf des 5. Folgemonats" steht dürfte es dem Richter leicht fallen...
Es geht darum, ob die AGB Klausel überraschend ist in Verbindung mit dem "monatlich kündbar"