Kündigung eines Vertrags mit folgender Formulierung - wann möglich?

  • Ja, einfach ausgedrückt ist es eine 5-monatige Kündigungsfrist.


    Trotzdem wäre die Aussage in der Produktbeschreibung "monatlich künbar" ja nicht falsch...


    Ich denke, das ist Interpretationssache, und im Zweifelsfall weiß man eben nicht wie der Richter das sieht, aber wenn z.B. "monatlich künbar" in der Produktbeschreibung und in den AGBS dann "monatlich kündbar zum Ablauf des 5. Folgemonats" steht dürfte es dem Richter leicht fallen...


    Es geht darum, ob die AGB Klausel überraschend ist in Verbindung mit dem "monatlich kündbar"

  • Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    Trotzdem wäre die Aussage in der Produktbeschreibung "monatlich künbar" ja nicht falsch...


    Es geht um die Begriffe der Laugzeit und der Kündigungsfrist. Du kannst nicht eine Kündigungsfrist haben die länger als die Laufzeit ist (IMHO, IANAL). Denk nochmal in Rühe drüber nach...
    "Monatlich kündbar" heißt für mich Laufzeit von jeweils einen Monat. Die Kündigungsfrist ist unabhängig davon. Wenn du eine Kündigungsfrist von 5 Monaten hättest, dann wäre es IMHO auch gegeben, das die Laufzeit min. 5 Monate ist - und wenn nicht, dann wäre das für mich überraschend.


    Zitat

    wie der Richter das sieht


    kann unsereins mit Laienwissen gar nicht beurteilen.


    Zitat

    Es geht darum, ob die AGB Klausel überraschend ist in Verbindung mit dem "monatlich kündbar"


    Die "AGB-Klausel" entspricht auch dem was im HGB steht (bei unbefristeten Vertragsverhältnissen im ersten Jahr). D.h. ohne weitere Vereinbarung wäre das sowieso gegeben. Das einzige was zur Debatte steht, ist ob der Begriff "monatlich kündbar" impliziert, dass die Kündigungsfrist vom normal üblichen 1 Monat auf 0, bzw 1 Tag verkürzt wird. Diese Position halte ich nicht für nachvollziehbar, auch wenn ich verstanden habe, dass es einige Leute hier so sehen. Und wie gesagt: die Formulierung "monatlich/vierteljährlich/jährlich kündbar" zur Drstellung der Laufzeit sind ziemlich geläufig sind, und bei keiner der anderen beiden Varianten, geht man davon aus, dass die Kündigungsfrist dadurch "magisch" verändert wird.


    Und was Richter angeht habe ich ja schon geschrieben:

    Zitat

    Ob du das mit Hilfe eines Rechtsverdrehers oder einer Portion Streitwillen und entgegenkommender Kulanz nun doch noch so drehen könntest, dass du vorher rauskommst kann man wohl nie ausschließen. Allerdings würde ich sicher nicht ohne weiteres davon ausgehen.

    "That's not a hair question. I'm sorry." - 01/31/07 - Never forget!

  • Zitat

    Original geschrieben von Sencer
    Es geht um die Begriffe der Laugzeit und der Kündigungsfrist. Du kannst nicht eine Kündigungsfrist haben die länger als die Laufzeit ist (IMHO, IANAL). Denk nochmal in Rühe drüber nach...


    Wirklich? Was sind denn dann ubefristete Mietverträge (gewerblich) die mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende kündbar sind?
    Keine Laufzeit aber effektiv doch mindestens 6 Monate Kündigungsfrist.


    Zitat

    Das einzige was zur Debatte steht, ist ob der Begriff "monatlich kündbar" impliziert, dass die Kündigungsfrist vom normal üblichen 1 Monat auf 0, bzw 1 Tag verkürzt wird.


    Richtig. Ich glaube wir meinen schon da gleiche... es ist eben einfach unkomplett ausgedrückt weil damit Werbung gemacht werden soll. Eine genaue Reglung ist es nicht. Nur ich denke da wird schon teilweise mit spekuliert, das die Leute meinen die können sehr schnell raus. Das es dann im Zweifelsfall dann doch 2 Monate -1 Tag sein können könnte schon überraschend sein. Mehr habe ich nicht gesagt... Die Aussage das es "gebräuclich" ist ändert da leider garnichts dran bzw. macht es nicht besser.


    Welchen § meinst du denn genau im HGB? Ich bin heut irgendwie zufaul mir das rauszusuchen ;)

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