Kündigung eines Vertrags mit folgender Formulierung - wann möglich?

  • Normalerweise habe ich ja bei Rechtsfragen selbst ein paar ganz grundlegende Grundkenntnisse ;) , aber in folgendem Fall bin ich mir nicht ganz sicher. Würde mich über Feedback von Leuten mit mehr Ahnung freuen. :top: :D


    Im Angebot des Produkts (eine DSL-Flat) steht:


    Mindestvertragslaufzeit: Keine - monatlich kündbar


    In den AGBs, die bei Vertragsschluss akzeptiert wurden, heißt es:


    Die für die einzelnen Leistungen geltenden Kündigungsfristen und Mindestlaufzeiten sind den Leistungsbeschreibungen des jeweiligen Produktes zu entnehmen. Ist keine feste Vertragslaufzeit vereinbart, gelten die Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen. Soweit in den Leistungsbeschreibungen keine anderen Kündigungsfristen definiert sind, ist eine Kündigung immer mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf eines Kalendermonats möglich, jedoch nicht vor Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit.


    Ist dieser - im Dezember abgeschlossene - Vertrag zum 31.12.2006 oder zum 31.01.2007 kündbar? Anders gefragt: Schliesst die Formulierung "monatlich", die direkt auf der Webseite bei den Features des Vertrags stehen, ein zum Ende eines Kalendermonats mit ein, oder ist aufgrund dieser Formulierung auch eine Kündigung zum Ende des laufenden Monats möglich? Also in einem hyphotetischen Extremfall auch die Kündigung eines am 30. abgeschlossenen Vertrags zum 31. desselben Monats?

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Moin Kay,
    IMHO ist das für mich als Laie recht eindeutig. Die Formulierung "mit einer Frist von einem Monat" sagt doch schon alles. Ein im Dez geschlossener Vertrag ist also auf Ende Jan kündbar - rechtzeitige Kündigung sowie keine Mindestlaufzeit vorausgesetzt.


    Carsten

  • Sehe ich auch so. "Mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf eines Kalendermonats" heißt: 1 Monat Kündigungsfrist, und dann das Ende dieses Folgemonats. Zum 31. Januar kann man also während des Dezember kündigen. So verstehe ich das.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Naja, meine Frage zielt aber gerade auf das, was Ihr möglicherweise überseht und wo ich mir halt nicht sicher bin. Natürlich steht in den AGBs "... mit einer Frist von einem Monat...". Dort steht allerdings auch "Soweit in den Leistungsbeschreibungen keine anderen Kündigungsfristen definiert sind...". Und in der Leistungsbeschreibung steht halt "Keine Mindestvertragslaufzeit - monatlich kündbar".


    Der springende Punkt ist, ob die letztgenannte Formulierung die Formulierung aus den AGBs nicht eventuell dahingehend aushebelt, dass man halt auch schon zum Ende des laufenden Monats kündigen kann.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Eigentlich sehe ich genau andersherum!


    Erstmal ist festzuhalten, das in den AGB selber ja schon steht, das diese nicht greifen, wenn die Produktbeschreibung schon eine Aussage enthält bezüglich der Kündigungsfristen. Also AGB weg.


    Also die Produktbeschreibung interpretieren.
    Monatlich Kündbar ist eigentlich jeder Vertrag - die Frage ist nur, mit welcher Wirkung er monatlich kündbar ist.
    Da hier jede weitere Angabe fehlt muss der Anbieter sich das zu seinen Lasten auslegen lassen. Also einfach mal zum Monatsende des laufenden Monat kündigen.
    In der PRaxis wird es so sein, das der Anbieter die AGB Klausel in seinem Computersystem aht und auch anwenden wird - von daher ist die Frage, ob sich der ganze Stress lohnt - für einen Monat längere Laufzeit mit wahrscheinlich <10€ Kosten...

  • In der Leistungsbeschreibung steht:


    „Monatlich Kündbar“


    In den AGBs steht:


    „Soweit in den Leistungsbeschreibungen keine anderen Kündigungsfristen definiert sind, ist eine Kündigung immer mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf eines Kalendermonats möglich“


    Da in der Leistungsbeschreibung keine Frist angegeben ist, gilt somit die Aussage von Carsten ;)

  • Ob das "monatlich kündbar" eine Frist darstellt ist ja genau die Frage. Da gerade mit diesem merkmal geworben wird könnte man argumentieren, das es "monatlich zum letzten" oder sowas bedeuten soll... im Zweifel geht eine unklare Formulierung ja immer zu Lasten des Anbieters, der ja durchaus in der Lage gewesen wäre, das von vornherein unmissverständlich zu formulieren.

  • Re: Kündigung eines Vertrags mit folgender Formulierung - wann möglich?


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Im Angebot des Produkts (eine DSL-Flat) steht:


    Mindestvertragslaufzeit: Keine - monatlich kündbar


    Gemeint sein dürfte, dass der Vertrag zu jedem Monatsende kündbar ist, im Gegensatz zu Quartals, halbjährich, jährlich etc. Ein Bezug auf Kündigungsfristen sehe ich da keinen - da dürfte also die AGB greifen.


    Ob du das mit Hilfe eines Rechtsverdrehers oder einer Portion Streitwillen ud entgegenkommender Kulanz nun doch noch so drehen könntest, dass du vorher rauskommst kann man wohl nie ausschließen. Allerdings würde ich sicher nicht ohne weiteres davon ausgehen.


    edit: Es ist ja bei anderen Zeiten/Fristen nicht unüblich das so auszudrücken. Beispiel:


    Zitat

    Mindestvertragslaufzeit: Keine - vierterjährlich kündbar.


    [...]ist eine Kündigung immer mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf eines Quartals möglich


    Wenn man jetzt im März abschließt, dann würde man wohl auch normal davon ausgehen, dass man erst wieder für Ende Juni kündigen kann, nicht schon für Ende März.
    http://www.google.com/search?a…%C3%A4hrlich+k%C3%BCndbar

    "That's not a hair question. I'm sorry." - 01/31/07 - Never forget!

  • Wenn deine Argumentation stimmt, könnte dann aber auch in den AGB's stehen, dass der Vertrag jederzeit zum Ablauf des auf die Kündigung folgenden 5. Monats kündbar ist. Ist ja auch monatlich.


    Werben könnte man dann trotzdem noch mit "keine MVLZ - monatlich kündbar"

  • Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    Wenn deine Argumentation stimmt, könnte dann aber auch in den AGB's stehen, dass der Vertrag jederzeit zum Ablauf des auf die Kündigung folgenden 5. Monats kündbar ist. Ist ja auch monatlich.


    Das wäre dann einfach ausgedrückt eine 5-monatige Kündigungsfrist. Die Kündigungsfrist muß aber IIRC in Relation zur Laufzeit stehen, daher ist dein Beispiel nicht relevant.

    "That's not a hair question. I'm sorry." - 01/31/07 - Never forget!

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