Original geschrieben von crooks Jepp. Nur stellt das Prospektangebot nur eine sog. invitatio ad offerendum dar, kein Angebot. Daher schaltet schnell einen Gang zurück
Selbst wenn man einen Rechtsbindungswillen unterstellen wollte, wäre das Angebot gem. §§ 125 S.1 i.V.m 518 I 1 BGB nichtig
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