Hallo zusammen,
zu Erst ein frohes Neues Jahr ![]()
Der Text wird etwas länger werden, ist aber auch ein etwas komplizierterer Sachverhalt...
Hätte ne Frage wegen meinem VPA Compact II.
Ich habe es im Juli über Ebay fast neu mit Original Vodafone Rechnung wegen Garantie erworben.
Mittlerweile musste ich es schon zwei Mal über den Vodafone Shop austauschen lassen, was auch gut klappte. Jedoch war es so, daß das ursprüngliche Problem sich nach einigen Wochen immer wieder einschleichte: einfrieren des Smartphones oder manchmal eigenständiges ausschalten. ![]()
Jetzt müsste ich soweit ich weiß bereits über Vodafone Anspruch auf Wandlung haben, wie mir von einem Vodafone Shop Mitarbeiter gesagt wurde.
Die Situation ist aber etwas komplizierter da ich ja bei ner Wandlung zwei Optionen hätte (laut BGB, soweit ich weiss):
a) Neues Gerät aussuchen
b) Geld zurück
Doch bei a) müsste Vodafone normalerweise einen Preis angepasst auf meine Vertragsverhältnisse mir sagen, was aber schwierig sein wird, da der ursprüngliche Besitzer des Handys einen Vodafone 100 Vertrag hatte und ich einen Vodafone 50 Student. Demnach kann ja Vodafone aber nicht auf seine Vertragsmodalitäten zugreifen, wegen Datenschutz - und meine Vertragswerte sind ja im Prinzip nicht relevant, da das Handy nicht über meinen Vertrag erworben wurde...
Was mich aber mehr interessieren würde wäre die Möglichkeit b), nämlich der Auszahlung des Neupreises, welches laut aktueller Preisliste von Vodafone 699 € betragen würde. Hätte ich nicht eigentlich ein Anrecht darauf einfach das Geld zurück zu bekommen ohne ein Anderes Handy auswählen zu müssen? Gibt es Präzedenzfälle auf die ich mich berufen könnte? Vielleicht Gerichtsurteile?
In den letzten 60 Minuten hab ich mir die verschiedensten Threads zum Thema "Wandlung" durchgelesen und würde mich auf größerere Resonanz zur Fragestellung freuen. :top:
Gute Nacht noch
MachaneGuy