Ist halt nun mal so... wenn du mit nem Verkaeufer handelst und nen Artikel fuer 100 statt 200 EUR bekommst, hast du bei Wandlung auch keinen Anspruch auf die Erstattung der 200 EUR. Auch nicht, wenn du den Artikel bei eBay fuer 150 EUR erstanden hast, der urspruengliche Kaeufer aber nur 100 EUR bezahlt hat.
VPA Compact II - bei Wandlung Listenpreis?
-
-
-
moin moin,...
ist vfd2 denn rechtlich überhaupt verpflichtet, einem Gebrauchtkäufer des Gerätes Gewährleistung zu bieten? Schließlich hat vfd2 ja einen "Kaufvertrag" mit dem ursprünglichen "Erstkäufer". Wenn dieser jetzt als Verkäufer des Gerätes auftritt, müsste er dann nicht die Gewährleistung übernehmen?
Gruesse vom KURTi
-
denke eher du selbst wirst keinerlei anrecht auf rückgängigmachung des kaufvertrages bekommen.... der Vertrag zwischen Vodafone und dem original-käufer ist ausschlagebend, meines wissens kann der original-käufer seine ansprüche nicht ohne zustimmung durch vf auf einen anderen vertragspartner übertragen, daher denke ich du wirst erst gar nicht wandeln können...
aber da werden dir die haus und hofjuristen des forums mehr sagen können..
Gruß
-
Zitat
Original geschrieben von H&S
moin moin,...ist vfd2 denn rechtlich überhaupt verpflichtet, einem Gebrauchtkäufer des Gerätes Gewährleistung zu bieten? Schließlich hat vfd2 ja einen "Kaufvertrag" mit dem ursprünglichen "Erstkäufer". Wenn dieser jetzt als Verkäufer des Gerätes auftritt, müsste er dann nicht die Gewährleistung übernehmen?
Gruesse vom KURTi
Danke für die Information
ZitatOriginal geschrieben von Bengt
denke eher du selbst wirst keinerlei anrecht auf rückgängigmachung des kaufvertrages bekommen.... der Vertrag zwischen Vodafone und dem original-käufer ist ausschlagebend, meines wissens kann der original-käufer seine ansprüche nicht ohne zustimmung durch vf auf einen anderen vertragspartner übertragen, daher denke ich du wirst erst gar nicht wandeln können...aber da werden dir die haus und hofjuristen des forums mehr sagen können..
Gruß
Bin mir da auch nicht 100 % sicher, aber ich denke schon daß es geht. Man kann ja laut BGB Waren weiterverkaufen mit den damit verbundenen Rechten (z.B. Originalsoftware). Demnach sollte Vodafone auch die Garantie übernehmen. Die Frage ist ja jetzt nur "wie"

Da wären mir Vodafoneinsider und Juristen gerne als weitere "Informationsquelle"

-
Vielleicht könnte ja jetzt einer der Experten sich melden :o
-
ja genau ich kaufe ein handy fürn 1€ und bekomme 500€ bei wandlung zurück. denn den preis habe ich zuhause auf ein blatt papier gemalt. gibts da kein rechtsanspruch?
-
Zitat
Original geschrieben von dollarfelix
ja genau ich kaufe ein handy fürn 1€ und bekomme 500€ bei wandlung zurück. denn den preis habe ich zuhause auf ein blatt papier gemalt. gibts da kein rechtsanspruch?Wenn sich jemand, der von dem was er spricht ne Ahnung hat, melden würde wäre es vielleicht wert, daß ich Benachrichtigungen für den Thread kriege.
Für sowas ist meine Zeit zu kostbar...
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!