Wird O2 Gesprächsguthaben bei Vertragsende erstattet?

  • Hallo,


    ich habe momentan nur Kummer mit O2 - die Genion Card S-Wechselproblematik ist ja hinlänglich bekannt. Ich habe dafür jeweils 25 Euro Gesprächsguthaben bekommen. Dazu kommt, dass der Händler aus Versehen falsche SIM-Karten geschickt hat, ich neue von O2 bekommen habe und dieses auch berechnet wurde - auch hierfür habe ich "aus Kulanz" ein Gesprächsguthaben bekommen!


    Ich laufe jetzt also mit 65 Euro Gesprächsguthaben rum, die ich bei normaler Nutzung ungefähr 2017 aufgebraucht hätte....


    Da ich aber wirklich genug habe von O2, würde ich gerne die Card S kündigen - hat schon jemand Erfahrung damit gemacht, ob die das Gesprächsguthaben nach Vertragsende auszahlen?

    „Man muss ins Gelingen verliebt sein, nicht ins Scheitern.“ (Ernst Bloch)

  • Wohl kaum, deswegen heisst es doch "Gesprächsguthaben". Ohne den zugehörigen Vertrag kannst Du ja keine Gespräche führen.
    Von einer Rechtspflicht zur Erstattung der von Dir zu viel gezahlten Beträge war keine Rede, das ist ja immer der Trick dabei. Mit diesem "Gesprächsguthaben", das die Anbieter nur ein paar cents kostet, drücken sie sich regelmäßig um eine eventuelle Auszahlung von Schadenersatz, Überzahlungen und ähnlichem herum.
    Kaum ein Kunde bemerkt diesen Unterschied und das System funktioniert, tja...

  • Den "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht"-Satz kenne ich in der Regel auch - dieses mal haben die das aber nicht geschrieben?!

    „Man muss ins Gelingen verliebt sein, nicht ins Scheitern.“ (Ernst Bloch)

  • Lt. der Dame von der Rechnungshotline (wurde von der normalen Hotline dorthin weiterverbunden) wird das so gemacht. Bin ja auch mal gespannt, ob das wirklich stimmt...

  • Was wird so gemacht? Dass die bei Vertragsende das Guthaben auszahlen?

    „Man muss ins Gelingen verliebt sein, nicht ins Scheitern.“ (Ernst Bloch)

  • Zitat

    Original geschrieben von shausch
    Wohl kaum, deswegen heisst es doch "Gesprächsguthaben". Ohne den zugehörigen Vertrag kannst Du ja keine Gespräche führen.
    Von einer Rechtspflicht zur Erstattung der von Dir zu viel gezahlten Beträge war keine Rede, das ist ja immer der Trick dabei. Mit diesem "Gesprächsguthaben", das die Anbieter nur ein paar cents kostet, drücken sie sich regelmäßig um eine eventuelle Auszahlung von Schadenersatz, Überzahlungen und ähnlichem herum.
    Kaum ein Kunde bemerkt diesen Unterschied und das System funktioniert, tja...


    Moin,


    als mein Genion Vertrag letztes Jahres abgelaufen war, hatte ich noch ein Gesprächsguthaben in Höhe von ca. 80 Euro. (Ich habe damals eine Loop portiert) Diese wurden mir nach langem hin- und her letztendlich ausbezahlt.


    Ciao,


    Tina<

    TT - Gleichgesinnt gesellt sich gern

  • Zitat

    Original geschrieben von Krabbenkopf
    Was wird so gemacht? Dass die bei Vertragsende das Guthaben auszahlen?


    Genau.

  • Tina,


    naja, das ist ja auch "echtes Geld", dass Du damals als Loop-Guthaben gekauft hast - die "Kulanzgutschriften" werden ja bestimmt nicht als solche betrachtet.

    „Man muss ins Gelingen verliebt sein, nicht ins Scheitern.“ (Ernst Bloch)

  • Zitat

    Original geschrieben von Krabbenkopf
    Tina,


    naja, das ist ja auch "echtes Geld", dass Du damals als Loop-Guthaben gekauft hast - die "Kulanzgutschriften" werden ja bestimmt nicht als solche betrachtet.


    Nein, es war eine vollgetankte EM-Loop :D

    TT - Gleichgesinnt gesellt sich gern

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