Hallo zusammen,
habe gestern einen Bericht im TV gesehen. Es ging darum, dass jemand einen Versicherungsschaden hatte, einen Kostenvoranschlag machen ließ und der Schaden dann von einem sehr günstigen Dienst repariert wurde . Versicherung zahlte Kostenvoranschlagspreis obwohl die Reparatur billiger war.
Das ist absolut legal!
Wie siehts nun bei einer durch Steinschlag beschädigten Scheibe und Scheinwerfer aus? Der gleiche Sachverhalt oder ein anderer Fall? Kostenvoranschlag für Austausch der Scheibe und dann günstiger tauschen lassen? z.B. mit gebrauchter Scheibe oder ähnlich?
Danke und Grüße,
Markus