Was passiert nach erfolgloser Reparatur? fakten inside

  • hi leute es geht um folgendes:
    habe ein Sony Ericsson K750i Rechnungsdatum JAN 06. Habe einen O2onlinevertrag und dieses handy kam von o2 logischerweise...


    jetzt ging schon nach ca einem halben jahr mein joystick net richtig, vor drei wochen entschloss ich mich das handy zum Media markt nach mainz zu bringen, da dort ja ein S/E Service Point ist. Heute bekam ich das handy zurück, bereits der erste kontakt mit dem joystick lies mich drauf schliessen das das teil nichtmla mehr angerührt wurde. bei normalen antippen nach oben tat sich garnix...


    Bin direkt wieder hingegangen und das handy wurde zum 2ten mal eingeschickt... jetzt dauerts wohl wieder erstmal 3 wochen :mad:




    Ich lese hier im Forum viel darüber das man nach drei fehlgeschlagen nachbesserungen ein neues Handy verlangen kann. Jedoch wird hier im forum auch viel mit §§§ rumgemacht, d.h. die sache ist für mich ein wenig unverständlich da viele leute unterschiedliche Meinungen haben.



    Wie sieht die Rechtslage genau aus (nach wie vielen malen) und an wen habe ich mich dann zu wenden? Geht das direkt beim Servicepoint oder kann ich in nen o2shop oder muss ich das ganze telefonisch mit der hotline klarmachen da ich onlinekunde bin???


    fragen über fragen aber bitte helft mir ich such mir hier einen ab und stoße auf wiedersprüche... :)



    schönes WE :D

    BUNGALOW AUF SARDINIEN...HIER

  • also ich hab mich bei SE direkt über einen SE Service Point beschwert. Hatte mein w850i bzgl spiel des sliders über o2 an einen service partner geschickt und fast 4 wochen warten müssen. Fazit: Es liegen keine Mängel vor. Liegt im Rahmen des Herstellers *fertig* "Softwareupdate wurde durchgeführt" Mir war ja eigentlich klar, dass die nix am gerät gemacht haben. Wozu ein softwareupdate wenn keine neue software damals von o2 released worden war? das handy war auch nicht zurückgesetzt.

    hey ich dachte ihr habtn einfamilienhaus? muss ich bei müller oder bei licht klingeln?


    #~#~# 59 Einträge in der TT-Vertrauensliste Teil IV !! #~#~#


    #~#~# 4 Eintrag in der TT-Vertrauensliste Teil V !! #~#~#

  • Also, welche Konsequenzen sich aus dem Defekt Deines Telefons ergeben steh nunmal im Gesetz, daher lässt sich das "Paragraphenschlagen" (auch wenn ich eher -reiten benutzen würde ;)) nicht vermeiden, ich werde aber versuchen, dass ganze so einfach wie möglich zu halten.


    Da nach dem Rechtsberatungsgesetz die Rechtsberatung nur durch Anwälte erfolgen darf, gebe ich hier nur eine allgemeine Darstellung der Rechtslage!


    Also, mit dem Verkäufer hast Du einen Kaufvertrag über das Telefon geschlossen, dieser wird in §433 BGB geregelt.
    Wenn dieses Telefon sich als defekt herausstellen sollte, spricht man von einem "Sachmangel", dieser ist in §433 BGB geregelt.


    Die Rechtsfolge bestimmt sich nach den §§437, 439 f.
    Diese möchte ich jetzt zur besseren Verständlichkeit nicht ausführen, sondern nur auf das Wichtigste eingehen:


    1. Grundsätzlich hast Du als Käufer die Wahl, ob Du die "Beseitigung des Mangels" (= Reparatur) oder die "Lieferung einer mangelfreien Sache" ( = Austausch) möchtest. ACHTUNG: Der Verkäufer, kann aber die gewählte Art verweigern, wenn Sie für ihn mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
    Kurz: Du kannst Dir zwar aussuchen was Du möchtest, der Verkäufer wird aber in der Praxis fast immer auf die Reparatur bestehen.


    2. Das Recht zur "Nacherfüllung" hat der Verkäufer zweimal, bevor Du zurücktreten kannst. Dies ergibt sich aus §440 Satz 2 BGB.
    Das bedeutet konkret in diesem Fall: Das Handy kann vom Verkäufer zweimal eingeschickt werden. Wenn nach dem zweiten Einschicken das Handy immer noch nicht in Ordnung ist - also beim dritten Defekt, kannst Du vom Vertrag zurücktreten (Viele Verkäufer / Schlaumeier bezeichnen dies als "Wandlung", nach der Schuldrechtsreform gibt es diese jedoch nicht mehr) oder den Kaufpreis mindern.


    3. Es sollten jedoch generell die folgenden weiteren Umstände beachtet werden:
    - Die Beweislage muss eindeutig sein (ist der Kauf länger als sechs Monate her, muss der Käufer grds. beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag). Sollte sich der Verkäufer hier querstellen, muss man genau überlegen. Wenn der Verkäufer keine Anstalten macht, ist dies hingegen kein Problem.


    - Wird beim dritten Defekt vom Kaufvertrag zurückgetreten, kann der Verkäufer unter Umständen den sogenannten "Wertersatz" für gezogene Nutzungen verlangen. Da die "Herausgabe der Nutzung" ja logischerweise nicht möglich ist.
    Wie hoch ein solcher Wertersatz ist, und ob dieser geleistet werden muss, kann nur im Einzelfall bestimmt werden. Häufig wird dieser bemessen, indem man die zu erwartende Gesamtnutzungsdauer nimmt und berechnet, zu welchen Teilen diese erreicht wurde. (Beispiel: Ein Auto hat eine Lebenserwartung von 200.000 km, der Käufer ist mit dem Auto 50.000 km gefahren, somit also ca. 25% der Gesamtnutzungsdauer. In diesem Fall könnte man als groben Richtwert 25 % Wertersatz annehmen). Dies ist jedoch häufig kein Problem und nur interessant, wenn der Verkäufer das Thema anspricht.


    Ergebnis ist also, bevor man weitere Möglichkeiten ergreift, muss das Telefon zweimal eingechickt worden sein und zum dritten Mal defekt sein.


    Ich hoffe ein wenig Licht ins Dunkel gebracht zu haben ;)


    Schöne Grüße,
    Bexman

  • hallo bexman und vielen dank für deinen beitrag, hast dir sehr viel mühe gegeben :top:


    jetzt stellt sich für mich die frage wie ich an die sache rangehen soll wenn das handy wiedermal defekt zurückkommen sollte?!


    An wen wende ich mich am besten? o2shop oder zum Mediamarkt zu dem SE Point?


    und vorallem wie sage ich denen das ich am liebsten ein neues hätte :D
    die haben ja die wahl zwischen auszahlung oder austausch, aber da können die mir ja auch ein "gutes gebrauchtes" aufbrummen...


    danke

    BUNGALOW AUF SARDINIEN...HIER

  • Zitat

    Original geschrieben von Zipracer63
    An wen wende ich mich am besten? o2shop oder zum Mediamarkt zu dem SE Point?


    Dein Ansprechpartner ist IMMER der Händler. Ich weiß nun allerdings nicht wie dieser sich verhält, denn Du hast das Gerät nun beim SE-Point abgegeben und reparieren lassen. Wie sich das nun mit dem ersten/zweiten/dritten Defekt verhält und ob o2 dies anerkennt, wenn Du ihnen den Reparaturbeleg vorlegst - das bezweifle ich.


    Du hättest von Anfang an direkt zu o2 gehen müssen.

  • hmm das ist ja net so gut, aber im prinzip isses doch egal ob ich das handy beim SE-Point abgebe und die das dann zu SE schicken oder bei o2 und die das zu SE schicken! So denk ich mir das zum. weil SE-Point repariert net selber, die machen allerhöchstens die Software neu drauf...

    BUNGALOW AUF SARDINIEN...HIER

  • 90% der defekten Geräte laden bei einem Repaircenter wie W-Support.

    ------------------------------------------------
    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • ja kann es denn sein das der SE-Point auch zu CS schickt oder macht das jeder wie er irgendwie bock hat? Würd mich mal interessieren...


    hmm ja und wie ist das denn bei online-o2-kunden?kann ich da in den shop oder muss ich das per email regeln und irgendwie einschicken?


    danke

    BUNGALOW AUF SARDINIEN...HIER

  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    90% der defekten Geräte laden bei einem Repaircenter wie W-Support.


    was sind das für zentren? Von SE oder wie hab ich das zu verstehen?

    BUNGALOW AUF SARDINIEN...HIER

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