"Moralische" Frage: Hundezüchter belangen oder nicht?

  • Moin
    ich denke, du solltest in der Argumentation 2 Dinge unterscheiden:
    1. der wahrscheinliche schon vorhanden gewesene Mangel, weswegen es juristisch sicher möglich wäre, die Züchterin zu belangen. Dazu habe ich Dir ja auch schon per PN vorgeschlagen, was alles hier auch sagen: Sprechen mit der Frau, sich ev. eine Beteiligung an den OP Kosten rausholen sollte drin sein.
    2. Die weitere Zucht werdet ihr wahrscheinlich nicht beeinflussen können, da sich nicht nachweisen lassen wird, ob die Erkrankung von der Zuchthündin vererbt wurde. Wenn alle aufhören mit Elterntieren zu züchten, deren Kinder diese Erkrankung haben, dann gäbe es viel weniger Hunde (was auch nicht verkehrt wäre).
    Grüße
    der Dingens

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